Aufstellungsbeschluss und Offenlage der 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 124B - Rurberg -
in 52152 Simmerath
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124B - Rurberg - im Bereich des Grundstücks mit der Gemarkung Rurberg, Flur 2, Flurstück 425 gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird.
Anlass zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124B ist der Antrag der Grundstückseigentümerin auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124B zur Legalisierung eines bereits errichteten Altans.
Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124B mit Übersichtskarte, Planzeichnung und Zwischenbericht (inkl. Textlicher Festsetzungen und Begründung) ist bis einschließlich
25. November 2024
über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1009790
Im Zuge der Offenlage können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter
bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
oder postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.
Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.
52152 Simmerath, den 16.10.2024
In Vertretung
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Jürgen Förster
Telefon: 02473/607-145 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz