Flächennutzungsplan Gemeinde Simmerath Frühzeitige Beteiligung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Modellflugplatzes

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 10.03.2025
  • Stellungnahmen 14 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath zur Errichtung eines Modellflugplatzes

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath zur Errichtung eines Modellflugplatzes im Bereich der Gemarkung Simmerath, Flur 15, Flurstück 43 gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Anlass zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath ist die Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Modellflugplatz.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Simmerath mit Übersichtskarte, Planzeichnung und Begründung ist bis einschließlich

7. März 2025

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1011717

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

52152 Simmerath, den 23.01.2025

Gemeinde Simmerath

                                                                               i.V. gez.: Prömpeler

Frank Prömpeler

Beigeordneter

Kontakt

Ansprechperson: Jürgen Förster

Telefon: 02473/607-145

E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Informationen

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