Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 – Im Brand– in Simmerath-Lammersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.09.2025 bis 20.10.2025
  • Stellungnahmen 21 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 – Im Brand - in Lammersdorf

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 – Im Brand - in Lammersdorf gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 – Im Brand – verfolgt die Gemeinde das Ziel, dem anhaltenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und Wohnbauflächen hierfür bereit zu stellen. Auf einer Fläche von ca. 4,61 ha soll hierfür ein Baugebiet mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern entstehen.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 – Im Brand – in Lammersdorf ist mit Übersichtskarte, Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung bis einschließlich

20. Oktober 2025

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1017784

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

   52152 Simmerath, den 17.09.2025

   Gemeinde Simmerath

   gez. Goffart

   Bernd Goffart

   Bürgermeister

Kontakt

Ansprechperson: Jürgen Förster

Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

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