Verfahren Stadt Sprockhövel Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Sprockhövel - Offenlage Lärmaktionsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 28.04.2024
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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© Pixabay

Um was geht es?

Hier können Sie den ersten Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Sprockhövel einsehen und sich mit Ihrer Stellungnahme einbringen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Sprockhövel bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Basis des Entwurfs Lärmaktionsplan sind die vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen der 4. Runde. Diese Lärmkartierung ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einer täglichen Belastung von mindestens 8200 Fahrzeugen erfolgt. Hierzu wurde die Lärmbelastung berechnet und nicht gemessen. Straßen.NRW führt regelmäßig Verkehrszählungen durch. Diese Verkehrsdaten sind öffentlich verfügbar und können Sie hier herunterladen. Sprockhövel ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. Dies betrifft in der Stadt Sprockhövel folgende Straßen:

  • L58 (Schmiedestraße)
  • L70 (Elberfelder Straße, Wuppertaler Straße)
  • L551 (South-Kirkby-Straße)
  • L651 (South Kirkby-Straße)
  • L666 (Gevelsberger Straße)
  • B234 (Querspange, Silscheder Straße)
  • BAB1 (Bundesautobahn 1)
  • BAB43 (Bundesautobahn 43)
  • BAB46 (Bundesautobahn 46)
  • Zusätzlich hat die L432 in Wuppertal Auswirkungen auf das Sprockhöveler Stadtgebiet.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. 

Wie kann ich mich beteiligen?

In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie den 1. Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen und vom 16. April 2024 bis zum 28. April 2024 haben Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme. Seit dem 3. April 2024 ist eine erste Beteiligungsphase gestartet, in der Sie die aktuelle Lärmkartierung abrufen und sich mit Meldungen einbringen können. Diese Online Beteiligung der Lärmkartierung läuft noch bis zum 21. April 2024.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Wenn Sie sich registrieren/anmelden, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Stellungnahme nachträglich bearbeiten können. Zudem werden dadurch Rückfragen ermöglicht. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Beziehen Sie zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung.

  1. Navigieren Sie ans Ende der Beteiligungsseite und klicken Sie auf den Button "Ihre Stellungnahme einreichen".

  2. Für eine mögliche Kontaktaufnahme registrieren Sie sich bitte.

  3. Verfassen Sie nun Ihre Stellungnahme und ergänzen Sie diese gegebenenfalls mit relevanten Dokumenten, um sicherzustellen, dass Ihre Anmerkungen vollständig berücksichtigt werden können.

  4. Bitte setzen Sie ein Häkchen, um Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung zu bestätigen.

  5. Klicken Sie auf den Button "Stellungnahme absenden", um Ihre Stellungnahme einzureichen.

Wie geht es weiter?

Die Anregungen und Bemerkungen werden ausgewertet und bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes einbezogen.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan endgültig aufgestellt und in den politischen Gremien beraten und beschlossen. Danach wird der Lärmaktionsplan auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Kontaktperson

Herr Heynen

Tel.: 02339 917 379

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals), werden in diesem Verfahren folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:

1. E-Mail Adresse

Information

nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Aufgabenbereich

Beteiligungsverfahren

Verantwortliche Person

Stadt Sprockhövel

Die Bürgermeisterin

Fachbereichsleitung I.1

Rathausplatz 4

45549 Sprockhövel

Telefon: +49 (0) 2339/917-0

Fax: +49 (0) 2339/917-300

Email: info@sprockhoevel.de

Datenschutzbeauftragte

Stadt Sprockhövel

Datenschutzbeauftragte

Rathausplatz 4

45549 Sprockhövel

Telefon: +49 (0) 2339/917-301

Email: datenschutz@sprockhoevel.de

Zweck/e der Datenverarbeitung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG); BImSchG; Einwilligung

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Planen und Umwelt

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Daten werden gelöscht nach dem Beschluss des Lärmaktionsplans durch die Ratssitzung am 20.Juni 2024

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 (EUDSGVO)
  • Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß

Art. 16 (EU-DSGVO)

  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 17 und 18 (EUDSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände gemäß Art. 21 (EU-DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen gemäß Art. 77 (EUDSGVO)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 / 38424-0

Fax: +49 (0) 211 / 38424-10

Email poststelle@ldi.nrw.de

Internet http://www.ldi.nrw.de

Gegenstände

Übersicht
  • 1.Fassung Lärmaktionsplan

Informationen

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