Mängelmelder Stadt Paderborn Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Paderborn

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 17.03.2024
  • Meldungen 43 Meldungen
  • Kommentare 14 Kommentare
  • Bewertungen 244 Bewertungen

23 Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Verkehrslärm im Ortskern von Schloß Neuhaus

Ort 33104 Paderborn, Residenzstraße

Viel zu viele PKW und LKW fahren durch den Ortskern von Schloß Neuhaus. Kann der Durchgangsverkehr nicht aus dem Ortskern rausgehalten werden? Kann man nicht verhindern, dass die großen LKW und Traktoren durch den Ort fahren? Die Bielefelder- und die Residenzstraße sind wie eine scharfe Teilung des Ortskerns, eine Querung ist kaum möglich. Der Lärm auf den Gehwegen und im Außenbereich der Gastronomie ist kaum auszuhalten. Genauso in den Geschäften und den Wohnungen bei offenen Fenstern. Das kann nicht gut sein für die Gesundheit.

Tempo 30?

Könnte im Ortskern nicht Tempo 30 eingeführt werden? Damit wird der Lärm reduziert und der Verkehrsfluss wird gleichmäßiger. Vielleicht kann man dann auch die Straße besser überqueren. Und vielleicht reduziert das auch den Durchgangsverkehr…

IMOK --> Tempo30...

Laut Endbericht des Integrierten Mobilitätskonzeptes (IMOK) Stadt Paderborn (https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/mobilitaet/integriertes-mobilitaetskonzept.php.media/266614/Endbericht.pdf...) ist der Bereich rund um den Schloßplatz ein "zentraler, sensibler Bereich" und eine einfache "weitere Verbindung im MIV/Wirtschaftsverkehr". Aus diesem Endbericht folgt das u.a. auch als einfache schnelle Maßnahme die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h reduziert werden sollte. Das würde ja schließlich auch zur Lärmreduzierung helfen und damit könnten mehrere Ziele zum Wohle der Anwohner und Bürger kurzfristig erreicht werden.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Residenz- und Bielefelder Straße deutlich über den Richtwerten

Ort 33104 Paderborn, Residenzstraße

Seit der ersten Lärmkartierung 2011 liegen die Residenz- und die Bielefelder Straße deutlich über den Lärmrichtwerten. Man sieht das auf der Karte sehr schön an der Färbung in dunkellila. Und man hört es sehr deutlich, wenn man sich an diesen Straßen aufhält. Die bereits 2011 vorgeschlagenen Aktionen zur Reduzierung des Lärms sollten endlich umgesetzt werden.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Ludwigsfelder Ring/ Dahlerweg

Ort 33098 Paderborn, Am Laugrund

Der gut befahrene Ring ist vor allem in der Kreuzung Dahler Weg für die Anlieger gut zu vernehmen. Nicht nur durch die vorbeibrausenden ZU Schnellfahrenden sondern auch von den an der Ampel Wartenden, die dann freudig Ihr Gaspedal zum Weiterfahren finden... Seit der Rodung von sämtlichen intakten über 40 Jahre alten Baumbestandes des bezeichneten Grundstückes ist die Lärmbelästigung der umliegenden Grundstücken dann noch zusätzlich gestiegen. Bitte um Verpflichtung von privater Aufforstung und oder Lärmschutz seitens der Stadt durch Aufforstung und oder Tempolimit und oder Schutzwällen. Herzlichen Dank

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

große Lärmbelästigung durch B1

Ort 33104 Paderborn, Wiesenpfad

Im Moment gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vor und hinter der Baustelle Brücke Mastbruchstraße. Das ist so viel leiser als bei 100 km/h. Deshalb bitte ich um Überprüfung, ob nicht immer auf dem Stück zwischen Auffahrt Dubelohstraße bis Höhe Talleseen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von ca. 70 km/h (zumindest nachts) eingeführt werden kann. Bei entsprechenden Windverhältnissen hat man nämlich das Gefühl, dass man direkt an der B1 wohnt.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Verkehrslärm an der Giselastraße/Südring

Ort 33098 Paderborn, Giselastraße

An der B64 ist auf Höhe des ehemaligen Sportplatzes an der Giselastraße die Lärmschutzwand zu kurz. Sie müsste bis dahin fortgeführt werden, wo die Straße in einer Bodensenke weiterführt. Dadurch könnte der Straßenlärm, der in der Giselastraße und der Heinrich-Lücking-Straße zu hören ist, meines Erachtens erheblich verringert werden.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

B68 (Warburger Straße) zwischen Abfahrt B64 und Ortseingangsschild

Ort 33100 Paderborn, Archenholdweg

Verkehrslärm (insbesondere auch nachts) auf dem Teilstück zwischen B64 und Ortseingang (ARAL-Tankstelle) für die Anwohner im Gebiet Im Lichtenfelde. Insbesondere durch starke Beschleunigung und aufheulende Motorräder.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

A33

Ort 33104 Paderborn, Paul-Gerhardt-Straße

Der Lärm der A33 ist den Anwohnern in Sennelager und Hövelhof (und natürlich darüber hinaus) bekannt. Durch die baldige Sanierung der Fahrbahn zwischen Schloss-Neuhaus und Sennelager würde es sich doch anbieten, eine Lärmschutzwand neu zu errichten bzw. vorhandene auszubauen. Der Verkehr auf der A33 hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, dies sollte berücksichtigt werden und aktuelle Vorgaben und Gesetze hierzu herangezogen werden.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Kraftfahrzeug Lärm

Ort 33106 Paderborn, Heinz-Nixdorf-Ring

Am Heinz-Nixdorf-Ring entsteht ein hohes Maß an Verkehrslärm. Der Lärmschutz ins nicht ausreichend. Nachts, wird die Straße gerne als Rennstrecke verwendet.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Antrag auf Schutzmaßnahmen für Anlieger an der Residenzstraße

Ort 33104 Paderborn, Residenzstraße

Wichtig: Meldung wurde durch die Stadt Paderborn aufgrund von älteren Eingaben nacherfasst. Diese wird als Beteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG gewertet und entsprechend berücksichtigt. Es ist möglich, dass die Ursprungseingabe aufgrund der maximal zulässigen Zeichensetzung gekürzt bzw. auf die Kernaussagen reduziert wurde. - Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Antrag auf Lärmschutz an Kreuzung Paderborner Str./Verner Str.

Ort 33106 Paderborn, Kirschenkamp

Wichtig: Meldung wurde durch die Stadt Paderborn aufgrund von älteren Eingaben nacherfasst. Diese wird als Beteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG gewertet und entsprechend berücksichtigt. Es ist möglich, dass die Ursprungseingabe aufgrund der maximal zulässigen Zeichensetzung gekürzt bzw. auf die Kernaussagen reduziert wurde. hiermit stellen wir einen Antrag auf Anlieger-Lärmschutz (Kreuzung Paderbomer Str. / Verner Str. bis zum Almerfeld). Zur Begründung: 1982 wurde die Streckenführung Paderborner Str. / Verner Str. I Autobahnzufahrt / BI geplant und durchgeführt. Für diese Maßnahme mussten die Anlieger eine Reduzierung ihrer Grundstücke in Kauf nehmen. Ein geforderter aktiver Lärmschutz wurde trotz vieler Einsprüche durch die betroffenen Anlieger nicht genehmigt. Man sprach von Flüsterasphalt und „passivem" Lärmschutz (was immer das auch sein mag). Tatsache ist aber, dass sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen 40 Jahren vervielfacht hat und die damit entstandenen Abgase sowie der Lärm zu einer gesundheitlichen Belastung geführt haben. Die Wohnqualität und die Immobilienwerte sind massiv gesunken. Auch die drastisch gestiegenen Einsätze der Feuerwehr/Polizei (alarmmäßig) führen zu einer enormen Lärmbelästigung. In den späteren Jahren wurde das Neubaugebiet am Schulzenhof / Verner Str. / Paderborner Str. gebaut. Dort wurde ein aktiver Lärmschutz errichtet. Warum wurde hier mit zweierlei Maß gemessen? Die im Beschluss des Lärmaktionsplans 2022 für den oben genannten Abschnitt beschlossene Maßnahme (neuer Asphalt) wird nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Wir fordern Sie daher auf, als sofortige Maßnahme die Reduzierung der zurzeit geltenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu senken und eine Lärmmessung (auch bei regennasser Fahrbahn) und Verkehrszählung vorzunehmen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der folgenden E-Mail Adresse
an das Amt für Umweltschutz und Grünflächen, z.H. Herrn Bieshold.
E-Mail: Laermaktionsplan@paderborn.de

Datenschutzerklärung

Es gilt zunächst die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals.

Des Weiteren nimmt die Stadt Paderborn den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

zum Seitenanfang