Meldeverfahren Stadt Steinheim Mängelmelder

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.06.2022 bis -
  • Meldungen 773 Meldungen
  • Bewertungen 598 Bewertungen
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Durch anklicken des Feldes "Ihre Meldung" können Sie eine Beschädigung melden.

Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen nur zu den üblichen Arbeitszeiten im Rathaus bearbeitet werden können. Sollte durch den Mangel / Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).

Bitte beachten Sie, dass dieses System dazu dient, Beschädigungen an der öffentlichen Infrastruktur zu melden. Für allgemeine Nachrichten an die Stadt Steinheim nutzen Sie bitte die üblichen Kontaktwege zum Rathaus: Telefon: 05233 210 oder E-Mail info@steinheim.de.

Alle Eintröge, bei denen kein Schaden an öffentlicher Infrastruktur gemeldet wird, werden gelöscht.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass doppelte Meldungen ebenfalls gelöscht werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Die Löschung im System bedeutet nicht, dass dieses Problem und die dazu gegebenen Hinweise nicht bearbeitet werden. Für Rückfragen benutzen Sie die üblichen Kommunikationswege zum Rathaus.

Das Rathaus der Stadt Steinheim ist in Notfällen unter der Telefonnummer 0171 7697 496 rund um die Uhr zu erreichen.

Die Kläranlage ist bei akuten Störungen im Abwassersystem unter 0175 5825 914 jederzeit zu erreichen.

Bei akuten Störungen in der Wasserversorgung bitte die Stadtwerke Steinheim GmbH unter 0175 2211 202 verständigen.

  Meldungen

Anonym
Kategorie Sonstiger Mangel Status Neu

Großveranstaltung mit Zelten in nur eine Straße

Ort 32839 Steinheim, Im Ort

Wie auf der Seite trefflich formuliert wurde, fand heute am Montag eine Großveranstaltung/Karneval statt. Wenn die komplette Stadt feiert warum befinden sich alle Zelte in einer Straße. Am Anfang, Ende und Mittig der Rochusstraße. Sicherlich feiern Bewohner der kompletten Stadt. Daher wäre es doch nur richtig, die Zelte im Ring der Stadt zu verteilen. Es gibt auch andere geeignete Parkflächen/große Straßen/Kreuzungen auf welchen die Festzelte aufgestellt werden könnten. Eine Teilhabe aller Straßen wäre sehr wünschenswert. Wir Anwohner der angrenzenden Straßen haben es größtenteils satt direkt neben Zelten zu wohnen die sehr basslastig sind. Es ist schon besser geworden wie im letzten Jahr. Am Freitag ab 22.40 Uhr gab es extrem lauten Bass und heute am Rosenmontag. Entlastet uns bitte. Wir wohnen hier und kommen nicht nur zum feiern wie andere.

Anonym
Kategorie Fuß- und Radwege Status Neu

Vermüllung durch fehlende Mülltonnen

Ort 32839 Steinheim, Rochusstraße

Es gab zu Karneval immer Müllfässer/-Tonnen in welchen Bsp.: Pappteller/Reste von Imbiss etc. entsorgt werden konnten. In diesen Jahr fehlten diese Tonnen und so landet der Müll direkt auf den Bürgersteig/Straße... Es ist somit ein hausgemachtes Problem, man hätte Mülltonnen aufstellen können. Bitte in der Zukunft wieder aufstellen.

Anonym
Kategorie Sonstiger Mangel Status Neu

Karneval

Ort 32839 Steinheim, Im Hollental

Es ist schade das hier auf die gemeldeten Sachlagen zwecks Karneval nicht eingegangen wird sondern die Meldungen einfach gelöscht werden statt sich mit einem kurzen Statement dazu zu äußern. Auch für solche Zwecke sollte diese Seite sein.

Anonym
Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Schneeräumung

Ort 32839 Steinheim, Ulmenweg

Leider wird der Bergkampsweg wieder nicht vollständig geräumt. Die letzten 30 m nach der Einmündung Ulmenweg werden nicht geschoben ,obwohl sie bergab gehen und über die Einmündung hinaus gehen und rutschig sind,wie die restlichen ca.350m der Straße. Dies kann man innerhalb einer Minute bei der Räumung der Straße abstellen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 10 Std

Ein leichtes Gefälle führt allein nicht zur Räumpflicht durch den Bauhof. Sie muss auch verkehrswichtig sein. Bei einer reinen Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr ist dieses nicht gegeben. Ich möchte anmerken, dass der Bauhof heute auch noch weit mehr Pflichten als den Winterdienst hat. Schließlich ist heute in Steinheim eine Großveranstaltung! Hierzu noch ein paar allgemeine Anmerkungen zum Winterdienst: Die winterdienstlichen Pflichten der Kommunen sind in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer und der von der Rechtsprechung entwickelten Verkehrssicherungspflichten geregelt. So hat laut Bundesgerichtshof (BGH) jeder, der einen Verkehr eröffnet oder zulässt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen, d. h. er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden Schäden zu verhindern (BGH, VersR 1985, 568). Die Verkehrssicherungspflicht des Bauhofs tritt erst dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mehr selbst in der Lage ist, die Situation trotz besonderer Sorgfalt zu beherrschen. Dieses bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen. Die Räum- und Streupflicht unterliegt zudem räumlichen und zeitlichen Einschränkungen sowie der Unterscheidung zwischen Fahrverkehr und Personenverkehr innerhalb und außerhalb der Ortschaft. Wo und wann muss die Kommune auf Straßen innerhalb von Ortschaften Eis und Schnee räumen? Laut Bundesgerichtshof ist die Kommune nur verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Was bedeutet „geschlossene Ortslage“, „verkehrswichtig“ und wie wird in diesem Kontext „gefährlich“ definiert? „geschlossene Ortslage“ Unter einer geschlossenen Ortslage wird ein Teil des Gemeindegebiets verstanden, der zusammenhängend bebaut ist. Die Kommune ist also nur verpflichtet, den Ort selbst und einzelne Ortsteile winterdienstlich zu bedienen, nicht aber das gesamte Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen. „verkehrswichtig“ Eine Straße gilt dann als verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt, und zwar dauernd. Eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten („rush hour“) reicht nicht aus, um eine Räum- und Streupflicht zu begründen. Welche Straßen konkret betroffen sind, muss jede Gemeinde selbst festlegen. Einzige Ausnahme sind klassifizierte Straßen. Sie werden unabhängig vom Verkehrsaufkommen immer geräumt und gestreut. „gefährlich“ Schneeglätte allein macht eine Straße nicht gefährlich. Gefährlich wird es laut BGH erst in scharfen, unübersichtlichen oder sonst schwierig zu durchfahrenden Kurven, starken Gefällstrecken, unübersichtlichen Kreuzungen und Straßeneinmündungen etc. – also an Stellen, an denen Autofahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen. Als Grundregel kann gelten, dass die Gefahr unvermutet auftreten und selbst mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht verhindert werden kann. Wichtiger Hinweis: Die Räum- und Streupflicht der Kommune greift erst, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Dies ist auch Voraussetzung für die Haftung der Kommune. Zeitliche Einschränkung des Winterdienstes: Eine Verpflichtung zum Durchführen eines Räum- und Streudienstes ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gegeben.

Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Schlaglöcher

Ort 32839 Steinheim, Brockfeldsweg

Löcher in der Straßendecke,

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16 Std

Der Bauhof wurde informiert.

Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Straßenbeleuchtung defekt.

Ort 32839 Steinheim, Kolpingstraße

Im Bereich der Flieder- und Flurstrasse ist seit Samstag die komplette Straßenbeleuchtung defekt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Februar um 08:09

Ein Elektriker wurde mit der Reparatur beauftragt.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Seitenteil der Bodenwelle defekt

Ort 32839 Steinheim, Brinkstraße

An der Brinkslinde auf der Brinkstraße in Ottenhausen ist ein Seitenteil der Bodenwelle, wahrscheinlich durch den Schneeräumdienst, beschädigt worden. Das Seitenteil liegt auf der Bank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 5. Februar um 15:52

Die losen Teile der Bodenwelle wurde heute wieder befestigt.

Zeitpunkt des Erstellens 5. Februar um 07:04

Der Bauhof wird sich zu gegebener Zeit darum kümmern.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Straße nicht geräumt

Ort 32839 Steinheim, Krehlauer Straße
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Die Krehlauer Straße in 32839 Steinheim Eichholz wurde nicht ausreichend bis gar nicht geräumt,sodass die Müllabfuhr hier nicht ausreichend reinfahren kann. Außerdem wurde der Wendehammer am Ende der Straße gar nicht geschoben bzw. gestreut (Schotterfläche) Hier wird immer nur gerade aus geschoben obwohl der Wendehammer eine L-Form nach rechts hat, damit große Fahrzeuge wenden können

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 27. Januar um 07:18

Die winterdienstlichen Pflichten der Kommunen sind in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer und der von der Rechtsprechung entwickelten Verkehrssicherungspflichten geregelt. So hat laut Bundesgerichtshof (BGH) jeder, der einen Verkehr eröffnet oder zulässt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen, d. h. er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden Schäden zu verhindern (BGH, VersR 1985, 568). Die Verkehrssicherungspflicht des Bauhofs tritt erst dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mehr selbst in der Lage ist, die Situation trotz besonderer Sorgfalt zu beherrschen. Dieses bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen. Die Räum- und Streupflicht unterliegt zudem räumlichen und zeitlichen Einschränkungen sowie der Unterscheidung zwischen Fahrverkehr und Personenverkehr innerhalb und außerhalb der Ortschaft. Wo und wann muss die Kommune auf Straßen innerhalb von Ortschaften Eis und Schnee räumen? Laut Bundesgerichtshof ist die Kommune nur verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Was bedeutet „geschlossene Ortslage“, „verkehrswichtig“ und wie wird in diesem Kontext „gefährlich“ definiert? „geschlossene Ortslage“ Unter einer geschlossenen Ortslage wird ein Teil des Gemeindegebiets verstanden, der zusammenhängend bebaut ist. Die Kommune ist also nur verpflichtet, den Ort selbst und einzelne Ortsteile winterdienstlich zu bedienen, nicht aber das gesamte Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen. „verkehrswichtig“ Eine Straße gilt dann als verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt, und zwar dauernd. Eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten („rush hour“) reicht nicht aus, um eine Räum- und Streupflicht zu begründen. Welche Straßen konkret betroffen sind, muss jede Gemeinde selbst festlegen. Einzige Ausnahme sind klassifizierte Straßen. Sie werden unabhängig vom Verkehrsaufkommen immer geräumt und gestreut. „gefährlich“ Schneeglätte allein macht eine Straße nicht gefährlich. Gefährlich wird es laut BGH erst in scharfen, unübersichtlichen oder sonst schwierig zu durchfahrenden Kurven, starken Gefällstrecken, unübersichtlichen Kreuzungen und Straßeneinmündungen etc. – also an Stellen, an denen Autofahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen. Als Grundregel kann gelten, dass die Gefahr unvermutet auftreten und selbst mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht verhindert werden kann. Wichtiger Hinweis: Die Räum- und Streupflicht der Kommune greift erst, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Dies ist auch Voraussetzung für die Haftung der Kommune. Zeitliche Einschränkung des Winterdienstes: Eine Verpflichtung zum Durchführen eines Räum- und Streudienstes ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gegeben.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Keine Räumung Vinsebeck

Ort 32839 Steinheim, Grasweg
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Leider keine oder schlechte Räumung diverser Straßen in Vinsebeck u.a. Grasweg und auf der Schanzen. Siebenhöfen z.B. ab Kreuzung Ringstraße nur in eine Richtung geschoben, Winterdienstfahrzeug kam rückwärts wieder runter. Auch andere Straßen nur in eine Richtung geschoben und daher sehr schmal. Leider nicht das erste Mal in Vinsebeck

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 26. Januar um 14:18

Der Räumdienst ist aber weiterhin im Einsatz und wird nun nach und nach auch die kleineren Straßen räumen.

Zeitpunkt des Erstellens 26. Januar um 14:04

Bis in den späten Vormittag hat es sehr starke Schneefälle gegeben. Mit sehr großem Aufwand mussten die Hauptstraßen und Gefahrenstellen frei gehalten werden.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Keine Räumung

Ort 32839 Steinheim, Entruper Weg

Bis 12:28 Uhr ist keine Räumung erfolgt. Der Winterdienst wurde grade noch mit der Grundsteuer in Rechnung gestellt. Wenn ich als Auftragnehmer meinen Auftrag nicht erfüllen kann, kann ich ihn auch nicht abrechnen. Kein Handwerker (Stadt) könnte eine Leistung beim Kunden (Bürger) abrechnen, wenn er diese zeitlich oder aufgrund anderer Herausforderungen nicht erfüllen kann. Keine Leistung heißt keine Abrechnung.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 26. Januar um 13:27

Durch die heftigen Schneefälle, die bis in den späten Vormittag dauerten, mussten mit sehr viel Aufwand die Hauptstraßen und die Gefahrenstellen geräumt werden. Ich bitte um Verständnis, dass bei solchen Witterungsverhältnisse nicht auch die Nebenstraßen schon am frühen Morgen komplett schneefrei gehalten werden können. Aber auch dort wird noch im Laufe des Tages geräumt.

Kontakt

Für technische Fragen oder Anregungen zum Mängelmelder wenden sie sich bitte an:

Fachbereich Zentrale Dienste

Herr M. Hillen

Telefon: 05233 21103

E-Mail: m.hillen@steinheim.de

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