Meldeverfahren Stadt Steinheim Mängelmelder

Mängelmelder

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.06.2022 bis -
  • Meldungen 776 Meldungen
  • Bewertungen 619 Bewertungen
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Durch anklicken des Feldes "Ihre Meldung" können Sie eine Beschädigung melden.

Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen nur zu den üblichen Arbeitszeiten im Rathaus bearbeitet werden können. Sollte durch den Mangel / Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).

Bitte beachten Sie, dass dieses System dazu dient, Beschädigungen an der öffentlichen Infrastruktur zu melden. Für allgemeine Nachrichten an die Stadt Steinheim nutzen Sie bitte die üblichen Kontaktwege zum Rathaus: Telefon: 05233 210 oder E-Mail info@steinheim.de.

Alle Eintröge, bei denen kein Schaden an öffentlicher Infrastruktur gemeldet wird, werden gelöscht.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass doppelte Meldungen ebenfalls gelöscht werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Die Löschung im System bedeutet nicht, dass dieses Problem und die dazu gegebenen Hinweise nicht bearbeitet werden. Für Rückfragen benutzen Sie die üblichen Kommunikationswege zum Rathaus.

Das Rathaus der Stadt Steinheim ist in Notfällen unter der Telefonnummer 0171 7697 496 rund um die Uhr zu erreichen.

Die Kläranlage ist bei akuten Störungen im Abwassersystem unter 0175 5825 914 jederzeit zu erreichen.

Bei akuten Störungen in der Wasserversorgung bitte die Stadtwerke Steinheim GmbH unter 0175 2211 202 verständigen.

  Meldungen

Anonym
Kategorie Sonstiger Mangel Status Neu

Bauplatz Angerbusch

Ort 32839 Steinheim, Angerbusch

Wiedermal wird der Bauplatz im Angerbusch in rolfzen als Lagerstätte für Hänger und Brennholz genutzt. Jeder Bürger muss sehen seine Dinge auf eigenem Grund zu lagern/parken und kann nicht städtische zu verkaufende Fläche immer wieder nutzen. Vorallem wenn es unentgeltlich passiert. Zudem ist der Bauplatz so schlecht zu verkaufen da von Interessenten angenommen wird er sei bereits verkauft.

Anonym
Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Frostschaden in der Teerdecke

Ort 32839 Steinheim, Flurstraße
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Schlagloch

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 12 Std

Der Bauhof wird bei Gelegenheit das Schlagloch beseitigen.

Kategorie Fuß- und Radwege Status In Bearbeitung

Kopfsteinpflaster raus

Ort 32839 Steinheim, Marktstraße
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Vermutlich aufgrund des Raumdienst haben sich einzelne Steine gelöst. Die Steine liegen im Schneehaufen direkt vor der Rathaustreppe

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 12:27

Der Bauhof wird die Steine bei Gelegenheit wieder einsetzen.

Kategorie Sonstiger Mangel Status Geschlossen

Großveranstaltung mit Zelten in nur eine Straße

Ort 32839 Steinheim, Im Ort

Wie auf der Seite trefflich formuliert wurde, fand heute am Montag eine Großveranstaltung/Karneval statt. Wenn die komplette Stadt feiert warum befinden sich alle Zelte in einer Straße. Am Anfang, Ende und Mittig der Rochusstraße. Sicherlich feiern Bewohner der kompletten Stadt. Daher wäre es doch nur richtig, die Zelte im Ring der Stadt zu verteilen. Es gibt auch andere geeignete Parkflächen/große Straßen/Kreuzungen auf welchen die Festzelte aufgestellt werden könnten. Eine Teilhabe aller Straßen wäre sehr wünschenswert. Wir Anwohner der angrenzenden Straßen haben es größtenteils satt direkt neben Zelten zu wohnen die sehr basslastig sind. Es ist schon besser geworden wie im letzten Jahr. Am Freitag ab 22.40 Uhr gab es extrem lauten Bass und heute am Rosenmontag. Entlastet uns bitte. Wir wohnen hier und kommen nicht nur zum feiern wie andere.

Kategorie Fuß- und Radwege Status Erledigt

Vermüllung durch fehlende Mülltonnen

Ort 32839 Steinheim, Rochusstraße

Es gab zu Karneval immer Müllfässer/-Tonnen in welchen Bsp.: Pappteller/Reste von Imbiss etc. entsorgt werden konnten. In diesen Jahr fehlten diese Tonnen und so landet der Müll direkt auf den Bürgersteig/Straße... Es ist somit ein hausgemachtes Problem, man hätte Mülltonnen aufstellen können. Bitte in der Zukunft wieder aufstellen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 09:11

Der Bauhof war am Rosenmontag ab 5 Uhr morgens in den Steinheimer Straßen unterwegs, um den Winterdienst sicherzustellen. Üblicherweise beginnen beim Bauhof am Rosenmontag um 7:00 Uhr die Vorbereitungen für den Rosenmontagsumzug. Da zu dieser Zeit aber noch Winterdienst gemacht werden musste, konnte auf Grund von zeitlichem Druck nicht alle Vorbereitungen mehr abgeschlossen werden. Da Sicherheitsmaßnahmen Priorität haben, wurde auf die Verteilung der Mülltonnen verzichtet.

Kategorie Sonstiger Mangel Status Erledigt

Karneval

Ort 32839 Steinheim, Im Hollental

Es ist schade das hier auf die gemeldeten Sachlagen zwecks Karneval nicht eingegangen wird sondern die Meldungen einfach gelöscht werden statt sich mit einem kurzen Statement dazu zu äußern. Auch für solche Zwecke sollte diese Seite sein.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 17. Februar um 07:02

Dieses ist ein Mängelmelder. Hier werden Beschädigungen an der öffentlichen Infrastruktur gemeldet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle anderen Meldungen gelöscht werden. Dieses gilt besonders für gemeldete Ordnungswidrigkeiten. Hier gibt es strikte datenschutzrechtliche Bestimmungen, die es verbieten, einen öffentlichen Pranger zu betreiben.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Schneeräumung

Ort 32839 Steinheim, Ulmenweg

Leider wird der Bergkampsweg wieder nicht vollständig geräumt. Die letzten 30 m nach der Einmündung Ulmenweg werden nicht geschoben ,obwohl sie bergab gehen und über die Einmündung hinaus gehen und rutschig sind,wie die restlichen ca.350m der Straße. Dies kann man innerhalb einer Minute bei der Räumung der Straße abstellen.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Februar um 13:39

Ein leichtes Gefälle führt allein nicht zur Räumpflicht durch den Bauhof. Sie muss auch verkehrswichtig sein. Bei einer reinen Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr ist dieses nicht gegeben. Ich möchte anmerken, dass der Bauhof heute auch noch weit mehr Pflichten als den Winterdienst hat. Schließlich ist heute in Steinheim eine Großveranstaltung! Hierzu noch ein paar allgemeine Anmerkungen zum Winterdienst: Die winterdienstlichen Pflichten der Kommunen sind in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer und der von der Rechtsprechung entwickelten Verkehrssicherungspflichten geregelt. So hat laut Bundesgerichtshof (BGH) jeder, der einen Verkehr eröffnet oder zulässt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen, d. h. er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden Schäden zu verhindern (BGH, VersR 1985, 568). Die Verkehrssicherungspflicht des Bauhofs tritt erst dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mehr selbst in der Lage ist, die Situation trotz besonderer Sorgfalt zu beherrschen. Dieses bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen. Die Räum- und Streupflicht unterliegt zudem räumlichen und zeitlichen Einschränkungen sowie der Unterscheidung zwischen Fahrverkehr und Personenverkehr innerhalb und außerhalb der Ortschaft. Wo und wann muss die Kommune auf Straßen innerhalb von Ortschaften Eis und Schnee räumen? Laut Bundesgerichtshof ist die Kommune nur verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Was bedeutet „geschlossene Ortslage“, „verkehrswichtig“ und wie wird in diesem Kontext „gefährlich“ definiert? „geschlossene Ortslage“ Unter einer geschlossenen Ortslage wird ein Teil des Gemeindegebiets verstanden, der zusammenhängend bebaut ist. Die Kommune ist also nur verpflichtet, den Ort selbst und einzelne Ortsteile winterdienstlich zu bedienen, nicht aber das gesamte Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen. „verkehrswichtig“ Eine Straße gilt dann als verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt, und zwar dauernd. Eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten („rush hour“) reicht nicht aus, um eine Räum- und Streupflicht zu begründen. Welche Straßen konkret betroffen sind, muss jede Gemeinde selbst festlegen. Einzige Ausnahme sind klassifizierte Straßen. Sie werden unabhängig vom Verkehrsaufkommen immer geräumt und gestreut. „gefährlich“ Schneeglätte allein macht eine Straße nicht gefährlich. Gefährlich wird es laut BGH erst in scharfen, unübersichtlichen oder sonst schwierig zu durchfahrenden Kurven, starken Gefällstrecken, unübersichtlichen Kreuzungen und Straßeneinmündungen etc. – also an Stellen, an denen Autofahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen. Als Grundregel kann gelten, dass die Gefahr unvermutet auftreten und selbst mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht verhindert werden kann. Wichtiger Hinweis: Die Räum- und Streupflicht der Kommune greift erst, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Dies ist auch Voraussetzung für die Haftung der Kommune. Zeitliche Einschränkung des Winterdienstes: Eine Verpflichtung zum Durchführen eines Räum- und Streudienstes ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends gegeben.

Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Schlaglöcher

Ort 32839 Steinheim, Brockfeldsweg

Löcher in der Straßendecke,

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 16. Februar um 08:04

Der Bauhof wurde informiert.

Kategorie Straßen und Wege Status In Bearbeitung

Straßenbeleuchtung defekt.

Ort 32839 Steinheim, Kolpingstraße

Im Bereich der Flieder- und Flurstrasse ist seit Samstag die komplette Straßenbeleuchtung defekt.

Rückmeldung

Zeitpunkt des Erstellens 9. Februar um 08:09

Ein Elektriker wurde mit der Reparatur beauftragt.

Kategorie Straßen und Wege Status Erledigt

Seitenteil der Bodenwelle defekt

Ort 32839 Steinheim, Brinkstraße

An der Brinkslinde auf der Brinkstraße in Ottenhausen ist ein Seitenteil der Bodenwelle, wahrscheinlich durch den Schneeräumdienst, beschädigt worden. Das Seitenteil liegt auf der Bank.

Rückmeldungen

Zeitpunkt des Erstellens 5. Februar um 15:52

Die losen Teile der Bodenwelle wurde heute wieder befestigt.

Zeitpunkt des Erstellens 5. Februar um 07:04

Der Bauhof wird sich zu gegebener Zeit darum kümmern.

Kontakt

Für technische Fragen oder Anregungen zum Mängelmelder wenden sie sich bitte an:

Fachbereich Zentrale Dienste

Herr M. Hillen

Telefon: 05233 21103

E-Mail: m.hillen@steinheim.de

Informationen

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