Orte des Interesses Landgemeinde Titz Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Landgemeinde Titz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 26.02.2024
  • Meldungen 7 Meldungen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Landgemeinde Titz ist erstmalig verpflichtet im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Sie bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung[2]

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.landgemeinde.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind das Städte und Gemeinden

[2] externer Link: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de

Fazit

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Mitarbeit!

Wir werden die gemachten Hinweise bei der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung berücksichtigen und uns mit Ihren Anregungen auseinandersetzen und soweit fachlich und sachlich gegeben in die Lärmaktionsplanung einfließen lassen.

In einer zweiten Phase werden wir den Lärmaktionsplanentwurf der Landgemeinde Titz der Öffentlichkeit vorstellen und Ihnen noch einmal Gelegenheit geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu äußern.

  Meldungen

Kontaktperson

Sie haben Fragen zur Lärmaktionsplanung?

Herr Michael Biermanns hilft Ihnen weiter. Sie erreichen Ihn unter 02463 9954200 oder michael.biermanns@titz.de  

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Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter (Art. 37 der DSGVO)

Die Landgemeinde Titz hat folgenden Datenschutzbeauftragten bestellt (Eintragung durch die Meldebehörde):

Dirk Wallenstein

Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft-Rur
Bonnstr. 16-18
50226 Frechen

Tel.: 02234-1822/540
Fax: 02234-1822/668

E-Mail: datenschutz@kdvz-frechen.de

  1. Nutzung des Portals Beteiligung.NRW

Die Landgemeinde Titz nutzt das durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Portal Beteiligung.NRW. Über das Portal lassen sich formelle Verfahren, Bauleitplanungen, Umfragen und andere Beteiligungsformate abbilden. Die Datenschutzerklärung des Portals finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

Für die Verfahren, welche die Landgemeinde Titz erstellt gilt diese Datenschutzerklärung. Verfahren werden generell mit der Möglichkeit einer anonymen Beteiligung versehen, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezogen werden können.
Personen, welche sich im Portal registrieren und dort Daten hinterlegen, stimmen den Datenschutzbedingungen des Portals Beteiligung.NRW zu.

Die Daten, welche in Umfragen, bei formellen Verfahren u.a. erhoben werden, werden nur im Rahmen dieser Prozesse genutzt und nur von den jeweilig zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landgemeinde bearbeitet. Nach Ende des Verfahrens werden die Daten nach einer individuellen Frist nur noch vollanonymisiert gespeichert, auch wenn Personen mit einem Account und darin hinterlegten Daten sich beteiligt haben.

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