Verfahren Stadt Versmold Verkehr und Mobilität

2. Beteiligung: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Versmold

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.03.2024 bis 26.04.2024
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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© Markus Stein

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Versmold bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Versmold ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst:

  • A 33
  • B 476
    • Borgholzhauser Straße zwischen K 24 Frankfurter Weg und Kreisverkehr Stadt-
      ring/Ravensberger Straße

    • Westheider Weg ab Kreuzung Westheider Weg/Rothenfelder Straße sowie
      Münsterstraße bis Kreuzung L 831 Greffener Straße/Krugstraße

  • L 786 Oesterweger Straße zwischen K 23 Casumer Straße und L 931 Versmolder
    Straße

BITTE BEACHTEN SIE: Die gesetzlich vorgeschriebene Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Straßenverkehrslärm, welcher von den kartierten Straßenabschnitten ausgeht. Lärmbelästigungen durch andere Quellen sind nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten werden alle fünf Jahre für klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt. Dies sind in Hemer die zuvor genannten Abschnitte.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Vorschläge wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt nun eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die erste Phase war die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link). In der ersten Phase der Beteiligung wurden die Ergebisse der Lärmkartierung für die Stadt Versmld dargestellt und die Bürgerinnen und Büger konnten vom 15.01. - 19.02.2024 Meldungen dazu abgeben. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteilgung stellt nun dieser Enwturf dar.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.versmold.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden [2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Kontaktperson

Frau Fabrina Bredemann

Mobilitätsbeauftragte
Telefon: (05423) 954 - 262
E-Mail: fabrina.bredemann@versmold.de

Stadt Versmold

Der Bürgermeister

Münsterstraße 16

33775 Versmold

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