Verfahren Stadt Vreden Bauen und Wohnen

Bebauungsplan Nr. 121 "Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großemast"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.05.2024 bis 01.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches, Quelle: eigene Darstellung

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 „Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großemast“ empfohlen.

Ziel der Planung ist es, die im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen, die zwischen den gewerblich-industriellen Nutzungen des Gewerbegebietes Heckebree und dem Abstellplatz der Firma Schmitz Cargobull liegen und zurzeit landwirtschaftlich genutzt werden bzw. brach liegen, einer gewerblich-industriellen Nutzung zuzuführen.

Das Plangebiet enthält die Grundstücke Gemarkung Vreden, Flur 120 Flurstück 299, Flur 121, Flurstücke 11 tlw., 14 tlw., 18 tlw., 52 tlw., 90, 91 tlw., 92, 93, 94, 108, 113, 115 tlw., 117.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 04.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 „Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großemast“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 „Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großmast“ sowie die Begründung mit Anlagen und die nach Einschätzung der Stadt Vreden wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 29.05.2024 bis 01.07.2024 einschließlich

auf der Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung sowie gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großemast“ (öKon, 24.05.2024): Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet.
  • Fachbeitrag zur artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II (öKon, 08.05.2024): Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere).
  • Messbericht über die Durchführung von Rastermessungen (Geruchsmessbericht) sowie Geruchsgutachten (Immissionsprognose) (Normec Uppenkamp, 06.05.2024, Richters & Hüls, 17.05.2024): Hierin werden Aussagen zur Belastung des Plangebietes durch Gerüche von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen getroffen (Schutzgut Mensch).
  • Verkehrsuntersuchung (nts, 08.05.2024): Die Untersuchung betrachtet die Auswirkungen des von der Planung zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf betroffene Knotenpunkte (Schutzgut Mensch).
  • Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose (Richters & Hüls, 16.05.2024): Hierin werden die an den nächstgelegenen benachbarten Wohnhäusern zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die beabsichtigte Planung ermittelt und beurteilt. Darüber hinaus werden hierin die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen ermittelt und beurteilt (Schutzgut Mensch).
  • Wassertechnische Untersuchung (Thomas & Bökamp, November 2023): Hierin wird Beseitigung der im Plangebiet anfallenden Abwässer (Niederschlag, Schmutzwasser) betrachtet (Schutzgut Wasser).
  • Bodenuntersuchungen (Wessling GmbH, 24.01.2018, 14.02.2018, 22.08.2018): Es handelt sich hierbei um vorliegende Bodenuntersuchungen aus dem Jahr 2018 für Flächen im Plangebiet sowie in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet (Schutzgut Boden).
  • Klimacheck zur Bauleitplanung (Stadt Vreden, 15.03.2024): Der Klimacheck bewertet die Planung in Bezug auf verschiedene klimarelevante Aspekte (Schutzgut Klima).
  • Stellungnahme des Kreises Borken vom 03.01.2023 zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Artenschutz sowie zum Abfall- und Bodenschutz
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Großemast-Gaxel vom 06.01.2023 zu wasserwirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes vom 15.12.2022 zum Schutzgut Boden
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vom 05.01.2023 sowie 09.01.2023 zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Landschaft sowie Wasser

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:              14:30 bis 18:00 Uhr 

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 27.05.2024

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Kontaktperson

Fachabteilung Stadtplanung

Diana Niestegge

Telefon: 02564 303-238

Telefax: 02564 303-9238

Mail: Diana.Niestegge@vreden.de

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