Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Einzelhandelskonzept Vreden Fortschreibung 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.10.2024 bis 08.11.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Vreden

- Veröffentlichung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2024 beschlossen, mit dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes die Veröffentlichung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an die §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bei einem Einzelhandelskonzept handelt es sich um ein städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.

Ein Einzelhandelskonzept ist Voraussetzung für eine sachgerechte Planung zur Steuerung des gesamtstädtischen Einzelhandels und hat insbesondere folgende Aufgaben bzw. Zwecke:

  • Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung zur Einzelhandelssteuerung und für die Beurteilung von Einzelvorhaben
  • Einschätzung möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich und die Nahversorgungsstrukturen im Stadtgebiet
  • Lenkungen von Einzelhandelsentwicklungen auf geeignete Standortentwicklung und Unterbindung städtebaulicher Fehlentwicklungen
  • Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.

Zentrale Inhalte sind:

  • Leitlinien, Ziele und Ansiedlungsgrundsätze
  • die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt
  • das Standortkonzept
  • die Vredener Sortimentsliste

Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2024 ist in der Zeit

vom 04.10.2024 bis 08.11.2024 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter www.beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2024 kann ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:             14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das städtebauliche Entwicklungskonzept unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

Kontaktperson

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564 303-236

eMail:   baueitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08
Butenwall 79
48691 Vreden

Datenschutzerklärung

https://www.vreden.de/de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang