Flächennutzungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

10. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.01.2025 bis 14.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“ gefasst.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Ausweisung eines „Sondergebiets Handel“ für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes.

Das Plangebiet wird durch den Twicklerkamp im Norden, die Weberstraße im Westen, die Ottensteiner Straße im Süden sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 im Osten begrenzt und ist deckungsgleich zum Geltungsbereich des VEP 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 02.12.2024 die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Kurzbegründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 06.01.2025 bis 14.02.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am Donnerstag, den 9. Januar 2025, 18 Uhr im Rathaus der Stadt Vreden, Großer Sitzungssaal, Burgstraße 14, 48691 Vreden statt.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

Kontaktperson

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564 303-236

eMail:   baueitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08
Butenwall 79
48691 Vreden

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