Umfrage Stadt Vreden Digitales

Bürgerbefragung zur Digitalisierung der Stadt Vreden

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.03.2025 bis -
  • Teilnehmer 60 Teilnehmer
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Digitalisierung finden wir als Stadtverwaltung gut - wenn sie adressatenorientiert ist. Wir als Stadtverwaltung Vreden wollen bei allen unseren Bemühungen über den Tellerrand von Gesetzen und Richtlinien hinaus blicken und Sie als unsere Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. Damit uns dies gelingt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Erwartungen und Erfahrungen in dieser Umfrage beantworten.

Bitte beachten Sie, dass die Abfrage anonym erfolgt. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder veröffentlicht. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

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Wenn wir als Verwaltung uns durch Digitalisierung noch bürgernäher aufstellen wollen, sollten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auch digital kennen. Helfen Sie uns dabei, Sie digital kennenzulernen, indem Sie diesen Fragenblock beantworten.

Wir betonen, dass die Umfrage ausdrücklich anonym erfolgt und wir bei unserer Fragestellung Rückschlüsse auf Personen ausschließen können. So auch bei dieser Frage. Sollten Sie dennoch Bedenken haben - diese Frage ist keine Pflichtangabe.

Sollten Sie an der Umfrage als Bürgerin / Bürger und als Unternehmerin / Unternehmer teilnehmen wollen, empfehlen wir in ihrer jeweiligen Rolle einzeln an der Umfrage teilzunehmen.

Ich beteilige mich an dieser Umfrage als (bitte auswählen):
  • Bitte wählen Sie maximal 1 Antworten aus.
  • Zu dieser Frage ist nur eine Antwort möglich. Wenn Sie als Bürger/in und Unternehmen teilnehmen wollen, gerne aus Ihrer jeweiligen Rolle heraus teilnehmen. DANKE!
Ich erwarte, dass durch eine Digitalisierung der Gesellschaft in Zukunft viele Dinge des alltäglichen Lebens für mich vereinfacht werden.
  • Bitte wählen Sie maximal 1 Antworten aus.
  • Zu dieser Frage ist nur eine Antwort möglich.
Ich nutze bereits digitale Services, Apps und Nutzerkonten von Banken, Versicherungen, Finanzamt und Co. Meine Erfahrungen damit sind:
  • Zu dieser Frage sind mehrere Antworten möglich.
Ich besitze ein vom Bund bereitgestelltes, digitales Identifikationskonto.
  • Bitte wählen Sie maximal 1 Antworten aus.
  • Für Bürgerinnen und Bürger stellt der Bund die sogenannte "Bund-ID" als Identifikationsprovider für einen digitalen Austausch zur Verfügung. Für Unternehmen sowie Vereine und Verbände stellt der Bund das "Mein Unternehmenskonto" als Identifikationsprovider zur Verfügung. Zu dieser Frage ist nur eine Antwort möglich.

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Stadt Vreden

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Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Stadt Vreden macht alles für den qualitativen Erhalt des Erscheinungsbildes und der Infrastruktur der Ortschaften. Teilen Sie uns Mängel, Anregungen oder Kritik über unsere Beteiligungsplattform mit, damit wir uns Ihr Anliegen annehmen können. Um bei möglichen Rückfra­gen mit Ihnen in den Kontakt treten zu können, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.

Die Verarbeitung der bereitgestellten Informationen erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch Ihre Einwilligung.

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Die Verarbeitung der eingereichten Informationen erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung Vreden ausschließlich der zuständigen Fachbereiche.

Sämtliche von Ihnen erhobenen Daten werden elektronisch durch ausgewählte Anwendungen (Beteiligungsportal NRW) verarbeitet. Hierbei bedient sich die Stadt Vreden einen Dienstleister, die im Rahmen eines Hostings (Cloud) Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO verarbeiten.

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Jürgensplatz 1
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Tel: +49 (0) 211 8618 50
E-Mail: poststelle@mhkbd.nrw.de

Eine beabsichtigte Übermittlung Ihrer Daten an Personen oder Stellen in einem Drittland ist nicht vorgesehen.

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien zur Festlegung dieser Dauer

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Spätestens nach Behebung der Mängel wird Ihre Anfrage gelöscht.

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Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der europäischen Datenschutz­-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

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Recht auf Datenberichtigung: Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Artikel 16 DSGVO).

Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung: Bei Vorliegen gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Artikel 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Absatz 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzlich noch erforderlich ist, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

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Richten Sie im Rahmen von Mängelmeldungen Ihren Widerspruch an info@vreden.de

Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Artikels 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax-Nr.: 0211 38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Profiling

Die Stadtverwaltung Vreden setzt für dieses Verfahren kein Profiling ein.

Änderung des Verarbeitungszwecks

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als dem ursprünglichen Erhebungszweck ist nur im Rahmen der oben unter der Information „Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“ Zwecke zulässig und nur wenn und soweit der neue Verarbeitungszweck mit dem ursprünglichen Zweck der Erhebung kompatibel ist.

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