Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 "Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.03.2025 bis 25.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“ empfohlen.
Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Ziel der Planung ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer erdgeschossigen Einzelhandelsnutzung sowie einer Pflegeeinrichtung und Wohnungen in den Obergeschossen.

Das Grundstück Wassermühlenstraße 12 liegt in der Vredener Innenstadt. Der Geltungsbereich ist wie in folgender Abbildung dargestellt begrenzt. Er umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden Flur 22, Flurstücke 188, 206, 309, 312, 313, 315 und 321, 510 tlw.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“ sowie die Begründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 18.03.2025 bis 25.04.2025 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal NRW ist unter www.beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:              14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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