Willkommen beim Mängelmelder der Stadt Warendorf. Hier können Sie uns direkt und auf kurzem Wege mitteilen, wenn irgendwo der Schuh drückt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Meldung zu verschiedenen Kategorien wie z. B. Straßen, Grünflächen, Wegen oder Müllablagerungen im Öffentlichen Raum können Sie hier unkompliziert über die Schaltfläche Ihre Meldung mitteilen.
Sobald wir Ihre Meldung in den Status In Bearbeitung setzen, wird sie öffentlich im Portal sichtbar. Über den weiteren Bearbeitungsstand können Sie sich hier auf dem Portal informieren. Wenn Sie eine Emailadresse angeben, werden Sie zudem per Email benachrichtigt.
Sie können jederzeit Ihre Meldung abgeben. Die Bearbeitung erfolgt während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
Beachten Sie beim Hochladen von Bildern zu Ihrer Meldung, dass keine Personen oder KFZ-Kennzeichen abgebildet sein dürfen.
Bitte melden Sie nur behebbare Mängel. Allgemeine Beschwerden und Anregungen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung.
Meldungen zur Straßenbeleuchtung und Beleuchtung im Öffentlichen Raum richten Sie bitte direkt an die Stadtwerke Warendorf: Stadtwerke Warendorf - Straßenbeleuchtungsstörung
Alle Meldungen zu anderen Gewässern als der Ems, richten Sie bitte an den Wasser und Bodenverband: WuB Kontaktformular
Meldungen zu den Baustellen im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone in der Warendorfer Altstadt nimmt das Quartiersbüro entgegen: Quartiersbüro Altstadt Warendorf
In Notfällen und bei akuter Gefahr, kontaktieren Sie bitte den allgemeinen Notruf der Feuerwehr -112 oder der Polizei -110
Guten Morgen, auf der Pater-Markötter-Promenade ist eine Reihe Steine über die komplette Breite bis zu 5cm abgesackt. Direkt am Tor zum Spielplatz. Es hat sich von der Seite eine Wühlmaus oder Maulwurf darunter her gegraben, man erkennt den Eingang von der Seite.
Sehr geehrte/r Verfasser/in, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns die gemeldete Stelle anschauen und etwaige Schäden in Zuständigkeit der Stadt beheben. Mit freundlichen Grüßen Team Tiefbauamt
Am dortigen Bahnübergang liegt ein alter Koffer mit Müll. Es ist zu befürchten, dass der Müll bei längerer Liegezeit verteilt wird!
Vielen Dank für Ihre Meldung. Der Außendienst der Stadtreinigung wird die Örtlichkeiten prüfen und weiteres veranlassen.
Guten Morgen, Ich habe es bereits schon öfters gemeldet und man würde es im Auge behalten… Heute musste ich leider erneut Zeuge werden, wie die Müllabfuhr sich rückwärts aus der Josefstraße (auf die Münsterstraße) hinaus manövrieren musste, da sie mal wieder aufgrund dort parkender Autos (zum Teil auf dem Gehweg) nicht durch kommen konnte… Von Mal ggf. notwendigen Rettungsmittel wie Feuerwehr Rettungsdienst mal ganz zu schweigen… Es wäre schön, wenn mal eine dauerhaft greifbare Lösung gefunden werden könnte. Die beigefügten Bilder sind vom 17.03. und 19.03. Mit freundlichen Grüßen Julia Weil
Herzlichen Dank für Ihre Meldung im Mängelmelder. Die Josefstraße gehört zu den älteren Straßenabschnitten, welche "früher" ziemlich schmal ausgebaut wurde. Natürlich haben Sie recht, dass Rettungsmittel jederzeit eine Straße befahren können müssen. Wenn die Müllabfuhr nicht durchkommt ist dies immer das Vorzeichen dafür, dass auch andere Großfahrzeuge nicht passieren können. Grundsätzlich muss immer eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter lt. der Straßenverkehrsordnung verbleiben. Der kontrollierende Außendienst der Stadt Warendorf ist bereits regelmäßig in diesem Bereich unterwegs und wird auch zukünftig dort Kontrollen durchführen um die vorgeschriebene Durchfahrtsbreite sicherzustellen. Noch haben die Kontrollen nicht das gewünschte Ziel erreicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Vorfahrt-gewähren-Schild an der Ausfahrt Krumme Straße Freckenhorst stark verblichen ist. Die rote Farbe ist kaum noch erkennbar, wodurch die Signalwirkung des Schildes nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Dies könnte die Verkehrssicherheit an dieser Stelle beeinträchtigen. Ich bitte Sie, das Schild zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Seit mindestens 3 Wochen steht ein Anhänger auf der Straße in einer parkfläche diese wurde innerhalb der 3 Wochen nicht bewegt.
Herzlichen Dank für Ihre Meldung. Wir werden dies nun kontrollieren. Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug zwei Wochen geparkt werden, anschließend muss dieser umgeparkt werden.
An der Kreuzung Wagenfeldstr. - Gerhard-Hauptstraße - Paradiesfeld fehlt auf beiden Seiten eine Gehwegabsenkung. Insbesondere für Kids mit Fahrrädern und Fußgänger mit Kinderwagen/Bollerwagen ua ist das sehr unglücklich!
Sehr geehrte/r Verfasser/in, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dieser Missstand ist uns bekannt. Wir werden noch in diesem Jahr die Bordsteine im besagtem Bereichen absenken lassen. Mit freundlichen Grüßen Team Tiefbauamt
Der Zustand der Fahrbahn Splieterstraße zwischen Salzgraben und Reichenbacherstraße ist teilweise sehr schlecht. Eine Befahrung mit dem Fahrrad der rechten Seite stadteinwärts ist schwierig und gefährlich. Man muss teilweise weiter in der Mitte fahren und blockiert den PKW-Verkehr.
Sehr geehrte/r Verfasser/in, vielen Dank für Ihre Nachricht. Uns ist der schlechte Zustand der Straße bekannt. Leider ist für dieses Jahr in diesem Bereich keine Oberflächensanierung geplant. Wir überprüfen die Möglichkeit von Sanierungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen. Mit freundlichen Grüßen Team Tiefbauamt
Sehr geehrte Damen und Herren, einer unserer Nachbarn blockiert dauerhaft den Stellplatz neben dem Spielplatz am Zuckertimpen. Es stehen dauerhaft, wochenlang zwei Autos auf dem einen Stellplatz. Beide Fahrzeuge verfügen über Parkausweise, jedoch finde ich es frech den Stellplatz quasi für sich dauerhaft zu reservieren. Es wird davon nur ein Auto genutzt. Ist es lauft STVO gestattet zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz abzustellen? Ist es gestattet das Anwohner zwei Parkausweise bekommen?, mir wurde nur einer zugesprochen.
Herzlichen Dank für Ihre Meldung im Mängelmelder. Grundsätzlich erhält jede Person nur einen Anwohnerparkausweis. Wenn zwei oder mehr Personen ein Haus bewohnen und jeder ein Fahrzeug hat, kann es vorkommen, dass ein Haushalt mehrere Anwohnerparkausweise besitzt. Grundsätzlich ist damit das Parken auf gebührenpflichtigen Parkflächen ohne einen Parkschein zulässig. Dies ist an keine zeitliche Frist gebunden. Lediglich die rechtlichen Vorgaben der StVO, dass mindestens alle 72 Stunden am Fahrzeug "nach dem rechten" geschaut werden muss, ist zu beachten. Solange Fahrzeuge zugelassen sind und keine anderen Gefahren davon ausgehen, besteht kein Grund, warum das Fahrzeug entfernt werden müsste. Weiterhin ist platzsparend zu parken. Soweit dies möglich ist können Fahrzeuge innerhalb der markierten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen parken. Das Parken außerhalb dieser Markierungen ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Jedoch reicht ein Parkplatz noch in das Ende des Durchgangs herein. Dieser Parkplatz sollte dann nach Möglichkeit "entfernt" werden.
Hallo, am Ostwall bei Portens Keglerklause steht noch ein alter Weihnachtsbaum der wohl zu spät rausgestellt wurde. Sieht nicht schön aus im Warendorf… könnten Sie bitte den abholen lassen?
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Meldung. Die Stadt Warendorf ist nicht für die Abholung der Weihnachtsbäume zuständig. Wenn der Weihnachtsbaum zu spät für die Abholung durch die Kolpingfamilie bereit gestellt wurde, muss dieser danach selbständig durch den Verursacher am Wertstoffhof entsorgt werden.
Sabra Khatal Telefon: 02581 541016 E-Mail: sabra.khatal@warendorf.de
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