Bebauungsplan Gemeinde Wenden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 41B „Wenden – Vor dem Hillgenstock/Teilbereich Süd“, 1. Änderung und Ergänzung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.11.2024 bis 27.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lage und Geltungsbereich

Ziel dieser Änderung und Ergänzung ist es, das Wohngebiet "Wenden - Vor dem Hillgenstock" zu erweitern und die angrenzende Fläche einer standortgerechten wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Diese Erweiterungsmöglichkeit wurde bereits bei den Planungen zur Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 41B "Wenden - Vor dem Hillgenstock/Teilbereich Süd" berücksichtigt. Entsprechend wurden die Erschließungsanlagen angelegt – wie z. B. das „Regenrückhaltebecken“.

Am 07.09.2022 hat der Rat der Gemeinde Wenden die Durchführung des Verfahrens zur Ergänzung beschlossen.

Der Rat der Gemeinde Wenden hat am 06.09.2023 über die im Rahmen der in der Zeit vom 24.05. – 23.06.2023 durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Planentwurf beschlossen.

Während der Dauer der öffentlichen Auslegung 25.11. – 27.12.2024 können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 41B „Wenden – Vor dem Hillgenstock/Teilbereich Süd“ abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, entweder online über dieses Beteiligungsportal oder per E-Mail an die Adresse Bauen@Wenden.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich (Postanschrift: Gemeinde Wenden, Bauverwaltung, Postfach 12 62, 57474 Wenden) oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wenden, Fachbereich III Bauen/Stadtentwicklung (Ebene 6), Hauptstraße 75, 57482 Wenden.

Kontaktperson

Dipl.-Ing. U. Müscher

Tel:                         02762/406 423

E-Mail:                   U.Muescher@wenden.de

Datenschutzerklärung

Grundsätzliche Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung des Beteiligungsportals:

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Beteiligungsportal Gemeinde Wenden:

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Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bauleitplanverfahren:

Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist grundsätzlich freiwillig.

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie die personenbezogenen Daten für das Bauleitplanverfahren erfasst und verarbeitet.

Alle Daten werden nur zur Bearbeitung der Stellungnahme und nach Abschluss der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB) zur Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung verwendet.

Arten personenbezogener Daten

-      Vorname, Nachname, Adresse, E-Mailadresse und ggf. sonstige Kontaktdaten,

-      Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind,

-      Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

Empfänger der personenbezogenen Daten

-      dem Gemeinderat einschließlich der vorberatenden Gremien (insbesondere Bau- und Planungsausschuss) zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB,

       in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die personenbezogenen Daten anonymisiert und für die Nichtöffentlichen Sitzungen nicht anonymisiert aufgeführt,

-      andere Fachdiensten innerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese als zuständige Stelle eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Arbeitsprozess eingebunden sind,

-      Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,

-      Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne.

Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenden

- Datenschutzerklärung der Gemeinde Wenden (https://www.wenden.de/datenschutz)

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