Flächennutzungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

158. Änd. des Flächennutzungsplans der Stadt Willich (südlich Kempener Straße (Roeddersfeld)) - Frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.10.2025 bis 03.11.2025
  • Stellungnahmen 16 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Plangebietes

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt nördlich des Willicher Ortskerns und umfasst eine Fläche von 5,54 ha. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Östlich durch die Sankt-Töniser-Straße (L26) und nördlich durch die Kempener Straße (L26). Südlich grenzen die Klimaschutzsiedlung Willich und die Goethestraße sowie die Industriestraße an. Westlich die Flurstücke 3026-27-239 und 3026-27-179.

Aktuell wird die Fläche vorrangig landwirtschaftlich genutzt. Südlich besteht ein Grüngürtel mit Gehölzstrukturen, durch den ein Fußweg verläuft. Im Bereich der Industriestraße quert eine ehemalige Bahntrasse das Plangebiet, über die der Alleenradweg der Stadt Willich führt.

Anlass und Ziel der Planung

Im Kontext des vom Rat der Stadt Willich beschlossenen Masterplan Wohnen aus dem Jahr 2016, der perspektivisch einen erhöhten Wohnbedarf in der Stadt Willich beschreibt und belegt, gilt es die zur Verfügung stehenden Wohnbauflächen entsprechend für die Wohnbauentwicklung auszunutzen. Ziel ist somit die Schaffung von Wohnraum.

Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigten Planbereiche als Flächen für die Landwirtschaft sowie als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Dauerkleingärten und Spielplatz dar. Aus diesem Grund soll die 158. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Willich mit der Darstellung als Wohnbaufläche aufgestellt werden. Mit der Änderung wird zudem die Grundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 89 W – südlich Kempener Straße (Roeddersfeld) – geschaffen.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 23.09.2025 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 158. Änderung (südlich Kempener Straße (Roeddersfeld)) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der 158. Änderung (südlich Kempener Straße (Roeddersfeld)) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) durchzuführen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird in der Zeit von:

Freitag, 17.10. bis Montag, 03.11.20252025 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum zudem während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist.

Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                                           von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                                          von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an den zuständigen Planer Herr Heinrich unter 02154-949 371 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zu den in der Flächennutzungsplanänderung vorgesehenen Darstellungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Dominik Heinrich

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