Flächennutzungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

161. Änd. des Flächennutzungsplans der Stadt Willich (westlich Krickerhof) - Frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.10.2025 bis 03.11.2025
  • Stellungnahmen 14 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Plangebietes

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Anrath und umfasst eine Fläche von rd. 3,2 ha. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch einen Teil der südlichen sowie südwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 92 (Flur 12, Gemarkung Anrath) sowie durch die Straße An der Kollenburg,
  • im Westen durch die östliche Grenze des Bebauungszusammenhangs der Lerchenfeldstraße sowie der Straße An der Kollenburg (Grenze der im Flächennutzungsplan dargestellten Mischbaufläche zur landwirtschaftlichen Fläche),
  • im Südwesten durch die Lerchenfeldstraße sowie die Kleinkollenburgstraße,
  • im Südosten durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 1356 (Flur 1, Gemarkung Anrath) sowie im weiteren nordöstlichen Verlauf durch eine um rd. 20 m nach Südosten parallel versetzte und rd. 88 m lange Linie und
  • im Nordosten durch eine Linie, welche südlich der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 563 (Flur 12, Gemarkung Anrath) in Richtung Nordwesten verläuft und auf die nordwestliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 563 (Flur 12, Gemarkung Anrath) trifft.

aktuelle Nutzungsstruktur des Plangebietes
Das Plangebiet weist derzeit zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzte Flächen auf. Im nordwestlichen Bereich liegt eine untergeordnete Teilfläche mit einer gartenähnlichen Nutzung vor, welche mit Bäumen und Heckenstrukturen, teils als Grundstückseingrünung, bestockt ist. Im Norden befindet sich ein Gehöft mit umliegenden Freibereichen, überwiegend in Form von Grünflächen. Im Norden des Gehöfts weist die Grünfläche eine gartenartige Nutzung mit Gehölzstrukturen auf.

Anlass und Ziel der Planung

Im Rahmen des Projekts „Landesinitiative Bauland an der Schiene“ wurden in der Stadt Willich unterschiedliche Flächen hinsichtlich ihrer Entwicklungspotenziale untersucht. Infolgedessen wurde im Stadtteil Anrath eine rd. 5,3 ha große Fläche ausgewählt, die sich innerhalb des Erreichbarkeitsradius von 1.000 m zum Bahnhof Anrath befindet. Für diese Fläche wurde seitens des Büros MUST ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, welcher am 22.03.2022 (TOP 1) im Planungsausschuss der Stadt Willich beschlossen wurde. Ein überarbeiteter Entwurfsstand wurde im Planungsausschuss am 23.09.2025 beschlossen. Inhalt der vorliegenden Planung ist der Vorentwurf zu der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung.

Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
Derzeit ist der überwiegende Teil des Geltungsbereiches als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Südwesten befindet sich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Wohlfahrtsverband‘.

Im Rahmen der 161. FNP-Änderung der Stadt Willich wird zur Realisierung der beabsichtigten Planung der überwiegende Teil des Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches werden, zum einen nördlich, zum anderen südwestlich des bestehenden Gehöfts, zwei Bereiche als Mischbaufläche dargestellt. Mit der Änderung wird zudem die Grundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 29 A – westlich Krickerhof – geschaffen

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 11.03.2025 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 161. Änderung (westlich Krickerhof) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189).

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der 161. Änderung (westlich Krickerhof) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) durchzuführen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird in der Zeit von:

Freitag, 17.10.2025 – Montag, 03.11.2025 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum zudem während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist.

Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                                           von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                                          von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin unter 02154-949 266 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zu den in der Flächennutzungsplanänderung vorgesehenen Darstellungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

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Stadt Willich (Geschäftsbereich II/5)

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