Bebauungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 32 A -südlich Bogenstraße- und 170. Änderung des Flächennutzungsplans (südlich Bogenstraße)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2025 bis 12.01.2026
  • Stellungnahmen 36 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die erarbeiteten Unterlagen zur Rahmenplanung sind sowohl Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 32 A - südlich Bogenstraße - als auch für die 170. Flächennutzungsplanänderung. Da die Planunterlagen der Planungsausschussvorlage für den Bebauungsplan angehangen waren, weisen diese auch dessen Bezeichnung auf. In der Planungsausschussvorlage zur 170. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Willich wurde auf die Anhänge der erstgenannten Vorlage verwiesen. Die frühzeitigen Beteiligungen werden, aufgrund der identischen Planunterlagen, zusammengelegt. Sofern sachlich erforderlich, kann in der Stellungnahme zwischen den Bauleitplänen differenziert werden.

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Ortskern von Anrath in den Fluren 22 und 23, Gemarkung Anrath. Es beinhaltet die Flurstücke 46, 9, 10, 11, 295, 294, 179, 16, 14, 250, 256, 22, 23, 229, 262, 263, 287, 282, 285, 218, 286, 28, 29, 34, 35, 195, 288, 196, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 258, 225, 226, 5, 6, 217, 223, 274 (Flur 23, Gemarkung Anrath) und das Flurstück 946 (Flur 22, Gemarkung Anrath) sowie Teile der Flurstücke 947 und 1054 (Flur 22, Gemarkung Anrath) und 296 (Flur 23, Gemarkung Anrath). Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • im Norden von der in West-Ost-Richtung verlaufenden Mittellinie des Flurstücks 1054 (Flur 22, Gemarkung Anrath, Bogenstraße),
  • im Osten von der nordöstlichen, bzw. nach Südosten verlängerten nordöstlichen, Flurstücksgrenze des Flurstücks 946 (Flur 22, Gemarkung Anrath), der südwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 542 (Flur 22, Gemarkung Anrath) sowie von der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 143 (Flur 26, Gemarkung Anrath, Schottelstraße),
  • im Süden von den nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 269 und 270 (Flur 23, Gemarkung Anrath, Kirchplatz bzw. Jakob-Krebs-Straße) und
  • im Westen von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 296 (Flur 23, Gemarkung Anrath, Auf dem Sand) sowie im westlichen Bereich der Flurstücke 274, 225, 226 (Flur 23, Gemarkung Anrath) von der westlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 14 A 1. Änderung und Ergänzung - Viersener Straße -.
aktuelle Nutzungsstruktur des Plangebietes

Das Plangebiet ist Teil des Siedlungsbereiches von Anrath.

Im Plangebiet liegen Bebauungsstrukturen vor, welche überwiegend durch Wohnnutzungen und einzelne gewerbliche Nutzungen mit Stellplätzen geprägt sind. Die zugehörigen Gartenbereiche sind zum Inneren des Plangebietes ausgerichtet. Alle Hauptgebäude im Plangebiet weisen Satteldächer auf. Die Geschossigkeiten variieren zwischen einem und drei Vollgeschossen. In den rückwärtigen Bereichen der Flurstücke befinden sich im Weiteren einzelne Nebenanlagen. Das Flurstück 223 (Flur 23, Gemarkung Anrath) stellt derzeit ein brachliegendes Grundstück dar, welches einen rasenähnlichen Bewuchs aufweist.

Die Sassengasse stellt einen rd. 4,5 m breiten Erschließungsweg dar, welcher zu der Stellplatzanlage ‚Sassengasse‘ auf dem Flurstück 217 (Flur 23, Gemarkung Anrath) führt. Diese weist 45 öffentliche Stellplätze auf. Der Bereich der Bogenstraße weist eine Mischverkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie den Radverkehr mit einem beidseitigen separierten Fußweg auf.

Anlass und Ziel der Planung

Im Ortsteil Anrath der Stadt Willich, welcher rd. 11.500 Einwohnende aufweist, ist derzeit kein Lebensmittelvollsortimenter ansässig. Derzeit befinden sich lediglich zwei Discounter (Netto und Aldi) im Ortsteil. Die Wettbewerbskennziffer im Bereich des Vollsortiments sowie des Discounts liegt in der Stadt Willich sowie im Ortsteil Anrath damit unter dem Bundesdurchschnitt.

Im Rahmen eines Fraktionsantrags zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters in Anrath vom 09.01.2019 (Inhalt vom Planungsausschuss am 19.02.2019) wurde die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an der Raiffeisenstraße gefordert. Entsprechend der Niederschrift wurde sich seitens des Planungsausschusses einstimmig dafür ausgesprochen.

Im Anschluss an das einstimmige Abstimmungsergebnis gab es seitens der Verwaltung intensive Bemühungen, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Da die erarbeiteten Planvarianten, vor allem aufgrund der begrenzten Flächengröße, von den großen Vollsortimentsanbietern abgelehnt wurden, gab es Überlegungen, den gewünschten Vollsortimenter außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches anzusiedeln. Die Ansiedlungsüberlegungen haben sich bis zu dem nun in Rede stehenden Standort durch diverse Rahmenbedingungen als nicht realisierbar erwiesen.

Durch das beabsichtigte Vorhaben des Neubaus eines Verbrauchermarktes in Willich Anrath soll die Ansiedlung eines modernen und zukunftsfähigen Lebensmittelvollsortimenters angestrebt werden. Zur Realisierung des Lebensmittelvollsortimenters als großflächiges Einzelhandelsvorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Grundlage des Bebauungsplanentwurfes soll die erarbeitete Rahmenplanung (städtebauliches Entwicklungskonzept und Grobkonzept) sein, welche Inhalt der frühzeitigen Beteiligung ist.

Beschreibung des Grobkonzeptes

Der Städtebauliche Entwurf (Grobkonzept) leitet sich aus den Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes ab.

Nutzung und Bebauung

Das Grobkonzept beabsichtigt im Plangebiet, südlich angrenzend an die Bogenstraße, den großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Dieser wird als aufgeständerter Mark vorgesehen, wobei sich im Obergeschoss (OG) die Verkaufsfläche des Marktes mit rd. 2.350 qm befindet. Es wird beabsichtigt, diese durch eine Mall als Eingangsbereich mit Bäckerstandort sowie durch Lager und Nebenräume zu ergänzen. Das Obergeschoss kann über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, insbesondere durch den vorgesehenen Haupteingang des Markes, im Nordosten des Gebäudes, erreicht werden. Ergänzend soll aus dem Erdgeschoss (EG) eine Rollstiege in das Obergeschoss (OG) führen.

Grün- und Freiraumkonzept

Die nicht für den Markt und seine Erschließung erforderlichen Flächen sollen als Grünflächen, entsprechend dem Grobkonzept, vorgehalten werden. Aussagen zu der Ausgestaltung der Grünflächen werden im weiteren Verfahren erarbeitet.

Verkehrliche Erschließung und Mobilität

MIV

Die Haupterschließung des Marktes für den Kunden- und Lieferverkehr (MIV) soll über die Bogenstraße, entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens, erfolgen. Eine weitere Zufahrt zum Markt soll für den Kundenverkehr über die Schottelstraße erfolgen. Über die Sassengasse soll die Stellplatzanlage des Marktes nicht erreichbar sein.

Die innere Erschließung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erreichbarkeit der dem Markt zugeordneten Stellplatzanlage. Auf der Stellplatzanlage sollen rd. 110 Stellplätze unterschiedlicher Zuordnung zur Verfügung stehen. Die Anordnung der Stellplätze hängt im Weiteren von der Hauptzufahrt des Marktes ab. Die Anlieferungszone soll sich ebenfalls im Erdgeschoss, angrenzend an die Stellplätze, befinden.

Fuß- und Radverkehr

Für den Fuß- und Radverkehr sollen dieselben Erschließungsmöglichkeiten des Plangebietes zur Verfügung stehen, wie für den MIV. Darüber hinaus soll ergänzend eine Fußwegeverbindung, ausgehend von der Jakob-Krebs-Straße über das Flurstück 37 (Flur 23, Gemarkung Anrath), in das Plangebiet erfolgen. Diese soll östlich des Gebäudes weiter zum Haupteingang geführt werden. Im Weiteren soll das Plangebiet auch über die Sassengasse für den Fuß- und Radverkehr erreichbar sein. Ein Fußgängerüberweg wird im Bereich der Zufahrt, ausgehend von der Schottelstraße, vorgesehen.

Im Weiteren werden rd. 30 Fahrradstellplätze beabsichtigt, wovon 6 Abstellplätze auf Lastenräder entfallen sollen.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 25.11.2025 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 A – südlich Bogenstraße - gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257).

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung zum Bebauungsplan Nr. 32 A – südlich Bogenstraße - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) durchzuführen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung zur 170. Änderung (südlich Bogenstraße) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257). Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Die Rahmenplanung zur 170. Flächennutzungsplanänderung sowie zum Bebauungsplan Nr. 32 A – südlich Bogenstraße - wird in der Zeit von:

Freitag, 19.12.2025 – Montag, 12.01.2026 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum zudem während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist.

Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                                           von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                                          von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Frisch unter 02154-949 266 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zu der Rahmenplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Carolin Frisch

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