Bebauungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 96 W - Moltkedorf (östlich Moltkestraße) - Frühzeitige Beteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 06.03.2026 bis 27.03.2026
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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Planzeichnung
Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst ca. 2,9 ha und liegt westlich des Willicher Ortskerns in der Flur 25, Gemarkung Willich und umfasst die Flurstücke 892, 948 und 949. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • im Norden von den Grundstücken der Moltkestraße 23 und Krusestraße 26 und 28a,
  • im Osten von den Gärten der Wohnbebauung der Krusestraße,
  • im Süden von einer Stichstraße der Moltkestraße und den Gärten der Wohnbebauung der Straße An Liffersmühle,
  • im Westen von der Moltkestraße.

Nutzung des Plangebietes
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit als Sportplatz der britischen Streitkräfte genutzt. Nachdem diese Nutzung aufgegeben worden ist, ist 2016 eine Umnutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden erfolgt. Dafür ist ein Großteil der Fläche temporär mit winterfesten Containern ausgestattet worden, die bis heute vorhanden sind. Das Konzept zur Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Willich sieht vor, die Auslastung nach und nach zu reduzieren, sodass im September 2024 noch eine Belegung von 150 der insgesamt 268 Plätze zu verzeichnen war.

Strukturierung des Plangebietes
Das Plangebiet ist vollständig eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt derzeit im nordwestlichen Bereich über die Moltkestraße durch eine Toranlage. Nördlich der Zufahrt befindet sich ein kleiner Kinderspielplatz. Weiter südlich befindet sich eine als Bolzplatz genutzte Fläche. Im südlichen Plangebiet liegen nutzungsfreie Rasenflächen vor.

Gewerbe im Umfeld
Westlich und nördlich grenzen gewerbliche Nutzungen an das Plangebiet an. Darunter fallen mehrere Betriebe mit Werkstatt, ein Getränkehandel, ein Wohnmobilhändler und ein Stahl verarbeitender Betrieb, eine Härterei und ein Straßenbauunternehmen. Rund 150 m westlich der Plangebietsgrenze befindet sich der Gewerbepark ‚Stahlwerk Becker‘.

Wohnbebauung im Umfeld
Südlich und östlich schließt Wohnbebauung an. Östlich handelt es sich um Einfamilienhäuser an der Krusestraße. Südlich an der Moltkestraße und der Straße An Liffersmühle befinden sich Reihenhäuser und Einfamilienhäuser.

Anlass und Ziel der Planung

Das sogenannte ‚Moltkedorf‘ stellt eine seit 2016 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienende Fläche dar. Das Konzept zur Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Willich aus dem Jahr 2023 stellt fest, dass sich die aus Containern bestehende Unterkunft in einem schlechten Zustand befindet. Dies begründet neben hohen Erhaltungskosten insbesondere eine schlechte Unterbringungssituation für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Daher soll die Belegung der Notunterkunft sukzessive reduziert und schlussendlich aufgegeben werden.

In der Stadt Willich besteht Wohnraumbedarf. Die Baulandmobilisierungsverordnung des Landes NRW ordnet Willich als ‚Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt‘ ein. In diesen Gebieten ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet. Der Masterplan Wohnen und das Leitbild ‚Zukunft Wohnen in Willich‘ konkretisieren diesen Bedarf. Die beiden Konzepte wurden im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Rat der Stadt Willich beschlossen und geben der gesamtstädtischen Entwicklung von Wohnraum einen bedarfsorientierten und zielgerichteten Rahmen. Aus diesen planerischen Vorgaben ist das Erfordernis einer wohnbaulichen Entwicklung abzuleiten.

Die Innenentwicklung ist entsprechend der Bodenschutzklausel prioritär anzuwenden. Die Fläche befindet sich an der Moltkestraße im Ortsteil Willich und ist von einer Vielzahl an Nutzungen umgeben. Sie ist als Teil des Siedlungsbereiches einzuordnen. Vor diesem Hintergrund ist die Fläche im Sinne des Innenentwicklungsvorrangs nach § 1a Abs. 2 BauGB für eine wohnbauliche Nutzung in Betracht zu ziehen.

Allerdings sehen der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Willich und der rechtskräftige Bebauungsplan für die Plangebietsfläche eine Grünfläche vor, sodass die angestrebte Wohnnutzung bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Da die Schaffung von Wohnraum erforderlich und die Fläche an der Moltkestraße durch die Aufgabe der aktuellen Nutzung und ihre räumliche Lage dazu geeignet ist, soll durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und Anpassung des Flächennutzungsplanes die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Erreichung dieses Ziels geschaffen werden. Die Überplanung der Fläche mit einer Wohnnutzung stellt eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Stadtbausteins sicher.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 11.02.2026 u.a. folgenden Beschluss gefasst: 

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 96 W - Moltkedorf (östlich Moltkestraße) - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) durchzuführen.

Aufgrund des vorgenannten Beschlusses werden der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen in der Zeit von

Freitag, 06.03.2026 bis Freitag, 27.03.2026 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im

Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,
Technisches Rathaus,
Rothweg 2,
in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) frei zugänglich für die Öffentlichkeit aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist.
Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                                           von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
zusätzlich mittwochs                                          von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Des Weiteren findet eine Erörterung in einem Präsenztermin am Donnerstag, den 12.03.2026 um 18:00 Uhr, im Energiezentrum (EZW) des Gründerzentrums, Gießerallee 19 in 47877 Willich statt.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Flecken unter 02154-949 535 wenden.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf abgegeben werden. Die Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Lena Flecken

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Stadt Willich
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 6
47877 Willich
Telefon: 02154 oder 02156 949-0
Fax: 02154 oder 02156 949-101
E-Mail: info@stadt-willich.de

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Stadt Willich
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