Mängelmelder Gemeinde Wilnsdorf Verkehr und Mobilität

2. Beteiligungsphase der 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wilnsdorf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 19.04.2024
  • Meldungen 81 Meldungen
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Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, den Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf öffentlich auszulegen und die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung auf dieser Grundlage im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 durchzuführen.

Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen. Hierbei soll auch Bezug auf den erarbeiteten Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf genommen werden.

Gegenüber dem bisher geltenden Lärmaktionsplan 2015/2018 sind dort einige Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt/eingearbeitet:

  • Hinweise zur aktuellen Rechtslage und zur 4. Runde der Lärmkartierung
  • Erläuterung, welche Straßenabschnitte aus der Betrachtung im Rahmen der Lärmaktionsplanung herausgefallen sind (L 723 Siegener Straße Niederdielfen und L 722 Freier Grunder Straße Wilden) bzw. welche hinzugekommen sind (B 54 Wilnsdorf Kreisel Richtung Obersdorf bis Kreuzung L909), weil die Verkehrsmenge gemäß der Prognose 2019 unter bzw. über 3 Mio Kfz/Jahr liegt
  • Aktualisierung/Ergänzung der Informationen über bereits durchgeführte und künftig geplante Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm in der Gemeinde Wilnsdorf 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann über den Download-Bereich oben links auf dieser Seite eingesehen werden.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Wilnsdorf bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Gemeinde Wilnsdorf ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in 2 Phasen. Grundlage für die hier laufende 2. Phase ist der Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann über den Download-Bereich oben links auf dieser Seite eingesehen werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen.

Lesen Sie den oben links beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf. Teilen Sie uns dann Ihre Anmerkungen über das unten aufgeführte Textfeld mit. Geben Sie uns z.B. Hinweise zu den angedachten Maßnahmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, zusätzliche Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem zu geben oder sich mit weiteren Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einzubringen.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf (s. Download-Bereich).
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text.
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf.
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihre Anmerkung zum Bericht oder Ihr weiterer Hinweis bezieht
    Auch wenn Sie eine allgemeine Anmerkung zum Lärmaktionsplan haben, müssen Sie einen Punkt auf der Karte setzen. Wählen Sie in diesem Fall einfach einen beliebigen Punkt auf der Karte aus.
  5. Teilen Sie uns dann Ihre Hinweise/Vorschlägein den entsprechenden Textfeldern der Meldung mit.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden von der Gemeindeverwaltung ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem aktuell erarbeiteten Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wilnsdorf noch Änderungen erforderlich sind.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan von der Verwaltung in die Endfassung gebracht, vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschlossen und dann veröffentlicht.

Wir informieren Sie dazu gerne über die Homepage der Gemeinde Wilnsdorf.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Gemeinde Wilnsdorf

Henner Heide

h.heide@wilnsdorf.de

02739 802-399

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