Mängelmelder Gemeinde Burbach Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Burbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.10.2023 bis 04.11.2023
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© Gemeinde Burbach

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Burbach bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Burbach ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Gemeinde Burbach hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung 2018 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter folgendem Link https://www.burbach-siegerland.de/Natur-Umwelt/Umwelt/L%C3%A4rm/ unter "Lärmaktionsplan Burbach fortschreibung 2018" herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans.Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.burbach-siegerland.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

LKW Lärm in Wahlbach

Ort 57299 Burbach, Freier-Grund-Straße

Die Freier-Grund-Straße ist vermutlich nicht die schlimmste Asphaltpiste der Nation, aber über die gesamte Länge der Ortsdurchfahrt Wahlbach hat man es schon mit einer enormen Lärmbelastung zu tun. Von nächtlichen Rasern und Schwachköpfen mit knallenden Auspuffanlagen mag man beinahe gar nicht reden - hier ist die Situation (bis jetzt) noch nicht so schlimm wie in Siegen. Aber die Kette der LKWs, Sattelschlepper, Containerfahrzeugen, Kippladern und (seit neustem anscheinend modern) Autos mit Anhängern (meist leer) reißt Werktags kaum ab. Von massiven Schlaglöchern ist die Straße in diesem Bereich zwar verschont geblieben, aber die zahlreichen Senken und Bodenwellen tun ihr übriges. Es kracht, scheppert, klappert und donnert in einem fort. Das beginnt teilweise schon früh morgens um 5 Uhr und dauert vereinzelt sogar bis nach Mitternacht - manch LKW gibt dank leerer Straßen in der Dunkelheit noch mal besonders gerne Gas. Im Bereich der Einmündung Heisterner Weg gegenüber Fahrzeug Jäppche, Fahrtrichtung Neunkirchen, hat sich ein besonders hinterhältiges Exemplar einer solchen Bodenwelle gebildet - mein Vorredner hat die Stelle bereits genannt. Die leeren Anhänger der scheinbar sinnlos hin und her fahrenden PKWs geraten hier regelrecht ins hüpfen, sobald sie diesen Bereich passieren. Alle anderen, schwereren Nutzfahrzeugen verursachen einen Krawall, dass man nicht selten einen schweren Unfall zu hören glaubt. Hier zu wohnen ist fast schon unerträglich geworden.

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Dauernde Lärmbelästung durch Straßenverkehr auf der L 531 in Höhe Freier-Grund-Straße 57

Ort 57299 Burbach, Freier-Grund-Straße

Durch LKW-Verkehr, Berufsverkehr, Ampelanlage auf der Ortsmitte etc. kommt es schon seit Jahren zu einer erheblichen Lärmbelästigung im Bereich der Einmündung Austraße und Heisterner Weg. Hauptsächlich hervorgerufen durch Straßenschäden und 2 Probelöcher in Höhe Fahrzeug-Jäppche. Besondere Erschütterungen werden durch Container-LKW und Planen-LKW hervorgerufen, sowie durch leere PKW und Traktorenanhänger.

Kategorie Standardmeldung Status Neu

1) Lärmbelästigung in der Straße Kreuzborn und Ewald-Sahm-Straße sowie 2) Bahngleisarbeiten am 07.10.2023

Ort 57299 Burbach, Glück-Auf-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren, 1) es ist festzustellen, dass die Straßen Kreuzborn und Ewald-Sahm-Straße verkehrsberuhigter gestaltet werden müssen. Immer wieder sind Raser von frisierten PKWs und Motorräder (mit offensichtlich manipulierten Auspuffanlagen) in der darunter liegenden Straße Kreuzborn und im weiteren Verlauf der Ewald-Sahm-Straße unüberhörbar und sehr störend. Könnte man diese relativ geraden Straßen, die förmlich zum schnellen Fahren (auch über die vorgeschriebenen 50 km/h hinaus) einladen, nicht durch z.B. Verschwenkungen verkehrsberuhigter gestalten ? Es würde deutlich zur Lärmreduzierung beitragen. 2) Im Zuge von Gleisbauarbeiten am 07.10.23 wurden abends ab 20.00 h über die gesamte Nacht hindurch sehr laute Gleisarbeiten mit schwerem Gerät durchgeführt, sodass an Nachtruhe nicht zu denken war. Wir haben auch keine Information seitens der Gemeinde festgestellt. Das war eine Zumutung ! Ich hoffe, mit meinem Beitrag evtl. etwas zur zukünftigen Lärmreduzierung beigetragen zu haben und würde mich über eine Antwort freuen. [Anmerkung: diese Meldung wurde auf Wunsch des Meldenden nachträglich anonymisiert.]

geändert von Gemeinde Burbach (Moderator) am 10. Oktober 2023

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Lärmbelästigung durch Autoverkehr

Ort 57299 Burbach, Dillenburger Straße

J, die Straße wurde erneuert der Belag ist ruhiger ABER die Schikane vor dem Ortseingang ist viel zu sanft......ist locker mit hoher Geschwindigkeit zu befahren und stellt somit keine Verkehrsberuhigung dar bzw. wird nach durchfahren wieder Gas gegeben.

Kontaktperson

Kontaktperson: Elisabeth Fley

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