Mängelmelder Gemeinde Burbach Verkehr und Mobilität

2. Beteiligungsphase der 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Burbach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.03.2024 bis 05.05.2024
  • Meldungen 4 Meldungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, den Entwurf der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Burbach öffentlich zu machen und die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 25.03.2024 bis 05.05.2024 durchzuführen.

Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen. Hierbei soll auch Bezug auf den erarbeiteten Entwurf der 4. Runde der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Burbach genommen werden.

Gegenüber dem bisher geltenden Lärmaktionsplan vom 26.06.2018 sind dort einige Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt/eingearbeitet, dazu gehören:

  • Hinweise zur aktuellen Rechtslage und zur 4. Runde der Lärmkartierung
  • eine Auflistung der betroffenen Straßenabschnitte
  • eine Auflistung der bisher durchgeführten Maßnahmen
  • eine Auflistung der geplanten Maßnahmen
  • eine Darstellung der in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise und wie damit umgegangen worden ist (Anlage 2)

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann über den Download-Bereich oben links auf dieser Seite eingesehen werden.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Burbach bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Gemeinde Burbach ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in 2 Phasen. Grundlage für die hier laufende 2. Phase ist der Entwurf der 4. Runde der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Burbach. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann über den Download-Bereich oben links auf dieser Seite eingesehen werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen.

Lesen Sie den oben links beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Burbach. Teilen Sie uns dann Ihre Anmerkungen über das unten aufgeführte Textfeld mit. Geben Sie uns z.B. Hinweise zu den angedachten Maßnahmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, zusätzliche Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem zu geben oder sich mit weiteren Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einzubringen.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde WBurbach(s. Download-Bereich).
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text.
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf.
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihre Anmerkung zum Bericht oder Ihr weiterer Hinweis bezieht
    Auch wenn Sie eine allgemeine Anmerkung zum Lärmaktionsplan haben, müssen Sie einen Punkt auf der Karte setzen. Wählen Sie in diesem Fall einfach einen beliebigen Punkt auf der Karte aus.
  5. Teilen Sie uns dann Ihre Hinweise/Vorschlägein den entsprechenden Textfeldern der Meldung mit.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden von der Gemeindeverwaltung ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem aktuell erarbeiteten Entwurf der 4. Runde der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Burbach noch Änderungen erforderlich sind.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan von der Verwaltung in die Endfassung gebracht, vom Rat der Gemeinde Burbach beschlossen und dann veröffentlicht.

Wir informieren Sie dazu gerne über die Homepage der Gemeinde Burbach.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kontaktperson

Elisabeth Fley

Gemeinde Burbach

Fachbereich 3 Bauen, Wohnen, Umwelt

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Ports gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.