Umfrage Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Abfrage Beschaffungsdaten nach SaubFahrzeugBeschG

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.03.2023 bis 09.06.2023
  • Teilnehmer 320 Teilnehmer
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© MWIDE NRW/M. Sassenscheidt

Mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden seit dem 2. August 2021 für die gesamte öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe für die Fahrzeugbeschaffung und die Vergabe von Transportdienstleistungen verbindliche Mindestziele vorgegeben, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss. Damit wird angestrebt, vermehrt saubere Fahrzeugen über die öffentlichen Auftragsvergabe zu beschaffen, um damit einen Beitrag zur Umsetzung der Umwelt- und Klimaschutzziele zu leisten sowie die Marktdurchdringung und Wettbewerbsfähigkeit sauberer Fahrzeuge zu fördern. Die Mindestziele gelten für 

  • Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse)
  • Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)

Ausnahmen hiervon gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit u.a. für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie reine Reisebusse. Die Umsetzungskontrolle erfolgt über die Auswertung der öffentlichen Ausschreibungen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr informiert hier übersichtlich über die Gesetzesanforderungen und hat auch ein FAQ zum Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz veröffentlicht.

Die Umfrage dient der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission gemäß § 7 (1) SaubFahrzeugBeschG.

Diese Abfrage richtet sich insbesondere an die Verantwortlichen Ihrer Stelle, die einen Überblick zu Ihren Fahrzeugbeständen und Fahrzeugbeschaffungen haben.

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Öffentlicher Auftraggeber

Im Sinne von § 99 Nr. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Sektorenauftraggeber

Im Sinne von § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Kontaktperson

Frau Magdalena Ganser
NRW.Energy4Climate GmbH
E-Mail: magdalena.ganser@energy4climate.nrw 

 

Herr Thabo Thiruchelvam
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail: Thabo.Thiruchelvam@mwike.nrw.de

 

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