Verfahren Stadt Würselen Verkehr und Mobilität

Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe der Stadt Würselen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2024 bis 12.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Um was geht es? 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Städte und Gemeinden.  

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.  

Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. 

Für die Stadt Würselen besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.  

Hierbei ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.  

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Würselen dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 29. Dezember 2023 bis zum 16. Februar 2024 die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Würselen mitzuteilen (siehe https://beteiligung.nrw.de/portal/wuerselen/beteiligung/themen/1005085). Zudem wurden bereits in dieser Phase die Träger öffentlicher Belange und andere Behörden einbezogen.  

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt jetzt eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierbei erfolgt wiederum eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.  

Wie kann ich mich beteiligen? 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren bzw. anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen mit.  

Den Entwurf des neuen Lärmaktionsplans finden Sie auf der linken Seite. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und drei ergänzenden Anhängen.  

Und so können sie uns Ihre Anmerkungen abgeben: 

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.  

  1. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem sich öffnenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck. 

Die Mitteilung von Anmerkungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans ist im Zeitraum vom 8. März bis 12. April 2024 möglich. 

Wie geht es weiter? 

Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.  

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert. 

Wo finden Sie weitere Informationen? 

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. 

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontaktperson

Stadt Würselen - A 66 Tiefbauamt / Haushaltsplanung

Maximilian Lenz
Telefon: 02405 67 6603
E-Mail: Maximilian.Lenz@wuerselen.de

BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH

Jan Engl
Telefon: 0241 70550 00
E-Mail: jan.engl@bsv-planung.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zustätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 

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