Mängelmelder Stadt Würselen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Würselen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.12.2023 bis 16.02.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Würselen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Würselen sind von der Lärmkartierung die Autobahnen A4 und A44 sowie klassifizierten Bundesstraßen und Landesstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Für die betroffenen Straßenabschnitte in Würselen und ihrer angrenzenden Bereiche wurden bereits erste Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Diese liegen als Steckbriefe für jeden betroffenen Bereich vor. In diesen Steckbriefen sind zudem die Anzahl der betroffenen Gebäude, sowie die jeweiligen Höchstwerte der Lärmbelastung im jeweiligen Bereich differenziert für den Tag (L-den) und die Nacht (L-night). Die Steckbriefe können Sie im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen. Ebenso ist dort ein Dokument mit Hinweisen zu Anforderungen und Vorgehen zur Aufstellung des Lärmaktionsplans, sowie tabellarische Übersichten der Maßnahmenvorschläge.  

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung sind dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren/anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte der Steckbriefe mit den bereits erarbeiteten Maßnahmenvorschlägen auf der linken Seite. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans ist vor den Osterferien 2024 vorgesehen. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der städtischen Homepage bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Kategorie Standardmeldung Status Neu

Keine Bedenken der Kupferstadt Stolberg

Ort 52080 Aachen, A 4

Mit Schreiben vom 09.01.2024 haben Sie die Kupferstadt Stolberg um Stellungnahme zur Erbeitung des Lärmaktionsplanes Stufe IV der Stadt Würselen gebeten. Hiermit teile ich Ihnen freundlich mit, dass die Kupferstadt Stolberg keine Bedenken bezüglich Ihrer vorgeschlagenen Maßnahmen hat. Mit freundlichen Grüßen Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. 61.1) Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

geändert von Kupferstadt Stolberg (Rhld.) am 22. Januar um 11:11

Kontaktperson

Stadt Würselen - A 66 Tiefbauamt / Haushaltsplanung

Maximilian Lenz
Telefon: 02405 67 6603
E-Mail: Maximilian.Lenz@wuerselen.de

 

BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH

Jan Engl
Telefon: 0241 70550 00
E-Mail: jan.engl@bsv-planung.de

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