Verfahren Stadt Xanten Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Xanten - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.06.2024 bis 22.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Xanten bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Sie können auch über die Karte eine Beitrag zu einem bestimmten Ort abgeben. Die Stadt Xanten ist von der Lärmkartierung an der Hauptverkehrsstraße B 57:

  • südliche Stadtgrenze bis Kreuzung L 460
  • L 460 bis Bruchweg  
  • Bruchweg bis  Zur Wassermühle
  • Zur Wassermühle bis Heesweg
  • Heesweg bis Fürstenberg  
  • Fürstenberg bis L 480   
  • L 480 bis Am Rheintor
  • Westlich B 57 bis  Bruchweg  
  • Östlich B 57 bis  Gindericher Straße
  • Westlich B 57 bis  Trajanring 

erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in in der Regel in zwei Phasen. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten.

Die Stadt Xanten hat vom 12.03.2024 bis 12.04.2024 die erste Phase der Beteiligung ebenfalls auf diesem Beteiligungsportal NRW durchgeführt.

Im vorliegenden Bericht zur Lärmaktionsplanung (Stand: vor der Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2) werden die Ergebnisse der durch die nts Ingenieurgesellschaft mbH erarbeiteten Lärmkarten und die statistischen Daten für Hauptverkehrsstraßen dargestellt und ausgewertet. Ziel dieser Lärmkartierung ist, Kenntnis über die Lärmbetroffenheit auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten zu erhalten und auch die Lärmbelastung an nicht kartierungspflichtigen Straßen innerhalb des Stadtgebiets erkennen zu können.

Auf der Basis der Lärmkarten und statistischen Daten sind mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation erarbeitet worden, wenn bestimmte Lärmbelastungen ermittelt wurden (§ 47d BImSchG). Für die Ermittlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen ist die Kommune zuständig. Die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt jedoch nicht allein der Kommune, sondern auch beispielsweise dem Straßenbaulastträger. Da in Xanten ausschließlich Bundes- und Landesstraßen gemäß Lärmkartierung betroffen sind, ist hier insbesondere Straßen NRW als Straßenbaulastträger gefragt. Der Lärmaktionsplan kann beispielsweise Prüfaufträge an den Straßenbaulastträger bezüglich Lärmminderungsmaßnahmen enthalten. Es werden die von starkem Lärm betroffenen Einwohnerzahlen ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet, der Umsetzungsstand der zuletzt beschriebenen Maßnahmen überprüft und ruhige Gebiete benannt, die vor einer zunehmenden Verlärmung geschützt werden sollen. Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch der Straßenbaulastträger Straßen.NRW um Stellungnahme gebeten.

Neben den aktuellen Lärmkarten war auch eine Evaluierung des Lärmaktionsplan der 2. Runde angefügt.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Anmerkungen, Kommentaren und Meldungen aus der ersten Phase der Beteiligung hat Stadt Xanten ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Xanten sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und ist unter der Website [https://www.xanten.de/de/dienstleistungen/laermaktionsplanung/] abrufbar. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes erfolgt im Amtsblatt.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Kontakt

Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege

Hendrik Rehbein
Karthaus 2
46509 Xanten
Telefon: 02801/772-145
Fax: 02801/772-372
Internet: www.xanten.de

Gegenstände

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  • Lärmkarte
  • Lärmaktionsplan (Phase 1)
  • Lärmaktionsplan (Phase 2)

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