Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 99 „Dorpe-Südost“, 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2025 bis 29.11.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Bebauungsplan 99 (Dorpe – Südost) – 2. Änderung: Öffentliche Auslegung

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten nimmt die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend der Anlage zur Vorlage behandelt und beschlossen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 99 (Dorpe-Südost), 2. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Das vorhandene Baufenster soll verschoben werden. Zudem soll die GRZ auf 0,4 erhöht werden.

Im Zuge der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), liegen die Planentwürfe mit Begründung, Umweltbericht, Fachbeiträge Naturschutz, Schallgutachten und Versickerungsgutachten in der Zeit vom:

24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren  

eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
    • Informationen zur Biotopstruktur
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    • Informationen zum Immissionsschutz und Verkehr (Lärm) sowie zu Maßnahmen zum Schallschutz
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Erdbebengefährdung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
    • Informationen zu urbanen Sturzfluten
    • Informationen zur Ver- und Entsorgung

Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:

Boden

  • Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure: Gutachten über die Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen für das BV: B-Plan Dorpe 99 (hier: Flurstück 2801) in 51515 Kürten-Spitze, Wipperfürth, Februar 2018
  • Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure: Gutachten über die Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen für das BV: B-Plan Dorpe 99 (hier: Flurstück 2801) in 51515 Kürten-Spitze, Wipperfürth, Januar 2016
  • Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure: Gutachten über die Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen für das BV: B-Plan Dorpe 99 (hier: Flurstück 2801) in 51515 Kürten-Spitze, Wipperfürth, Juli 2015

Immissionen

  • ACCON Köln GmbH: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 99 der Gemeinde Kürten, Köln, Juni 2015

Umwelt

  • DIPL. GEOGR. UTE LOMB: Fachbeitrag Naturschutz mit integrierter Artenschutzrechtlicher Prüfung Stufe 1 sowie integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Bonn, Juli 2024

Umweltbericht

  • DIPL. GEOGR. UTE LOMB: Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Dorpe-Südost“ der Gemeinde Kürten, Bonn, Juli 2024.

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 14.10.2025                                                                             Willi Hembach

                                                                                                                   Allgemeiner Vertreter

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
E-Mail: planungsamt@kuerten.de

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