Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 99 Dorpe – Südost – 3. Änderung
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. Auf Grundlage des vorgestellten Planungsentwurfes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung eines Doppelhauses auf dem unbebauten Plangebiet.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, liegen die Planentwürfe sowie die Begründung und der hydrologische Bericht in der Zeit vom:
24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Boden
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 14.10.2025 Willi Hembach
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt E-Mail: planungsamt@kuerten.de