Flächennutzungsplan Gemeinde Kürten Frühzeitige Beteiligung

18. Flächennutzungsplanänderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2025 bis 29.11.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Auf Grundlage der vorgestellten Planungsentwürfe wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kürten und den Bebauungsplan 129 (PV-Anlage Unterossenbach) beschlossen.

Die Planung sieht die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA) vor.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der genannten Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per E-Mail bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • VDH Projektmanagement GmbH: Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 129 „PV-Anlage Unterossenbach“, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung, Erkelenz, Juli 2025
  • VDH Projektmanagement GmbH: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 129 „PV-Anlage Unterossenbach“, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung, Erkelenz, Juli 2025
  • Hartmut Fehr, Diplom-Biologe: Artenschutzprüfung Stufe 1 zur Errichtung eines Solarparks bei Unterossenbach - Gemeinde Kürten (Rheinisch Bergischer Kreis), Stolberg, Juli 2024
  • VDH Projektmanagement GmbH: Umweltbericht zur 18. Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Unterossenbach“, Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung, Erkelenz, Juli 2025

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 14.10.2025                                                                             Willi Hembach

                                                                                                                   Allgemeiner Vertreter

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
E-Mail: planungsamt@kuerten.de

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