Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 124 „Buchholzberg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2025 bis 29.11.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Bebauungsplan 124 (Buchholzberg) und 19. Flächennutzungsplanänderung: Öffentliche Auslegung

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 124 (Buchholzberg) wird gemäß § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 (BauGB) zu beteiligen. Der Geltungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.
  1. Der Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 (BauGB) zu beteiligen. Der Geltungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der baulichen Bestandssituation.

Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planentwürfe und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom:

24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter: https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per E-Mail bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 124 und 19. FNP – Änderung, Juli 2025 – Büro Mestermann, Warstein
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan 124 und zur 19. FNP – Änderung, November 2024 – Büro Mestermann, Warstein

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 14.10.2025                                                                             Willi Hembach

                                                                                                                   Allgemeiner Vertreter

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
E-Mail: planungsamt@kuerten.de

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