Außenbereichssatzung Gemeinde Kürten Erneute Beteiligung

Außenbereichssatzung „Haasbach“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2025 bis 29.11.2025
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Außenbereichssatzung Haasbach: erneute Öffentliche Auslegung

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Haasbach wird gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Haasbach planungsrechtliche Klarheit zu schaffen. Der Entwurf wurde gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 erstmals öffentlich ausgelegt.

Da der Planbereich Teile der Quellmulde einschließt und im Konflikt mit dem Schutzziel des angrenzenden Naturschutzgebietes stehen könnte, wird hier ein Teilbereich des Geltungsbereiches der Satzung zurückgenommen.

Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:

24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren  

eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 14.10.2025                                                                             Willi Hembach

                                                                                                                   Allgemeiner Vertreter

Kontakt

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
E-Mail: planungsamt@kuerten.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang