Flächennutzungsplan Stadt Aachen Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 der Stadt Aachen - Sportpark Soers / Mitte- SO-SFK 2.I -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 28.11.2025
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Änderung des Flächennutzungsplans Sportpark Soers / Mitte

Ziel der Planung ist es, das Gebiet des Sportpark Soers, welches im Flächennutzungsplan aktuell ohne Zielaussage ist, als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sport, Freizeit und Kultur“ auszuweisen.

Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg haben die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 27.10.2025 – 28.11.2025.

Ort: Bezirksamt Laurensberg Rathausstraße 12, 52072 Aachen, EG, Foyer

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Anhörung: Die öffentliche Anhörung der Bürger*innen (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) findet am 19.11.2025 von 18 Uhr bis 20 Uhr im Pressezentrum ALRV, Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen, statt.

Nach Ablauf der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen auf der Seite der Stadt Aachen historisiert.

Kontakt

Aline Daniel-Deters

Tel.: 0241-432-61313

Nicole Arce

Tel.: 0241-432-61312

Zoé Werner

Tel.: 0241-432-61314

Stadt Aachen

Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung

Abteilung 61/301 Operative Stadtentwicklung

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Mögliche Empfänger der Daten sind: Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenden Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.

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Dauer der Datenspeicherung: Die personenbezogenen Daten aus ihrer Beteiligung werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Aachen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen: Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft. Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Art. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de                                                                                                                 

Stand: Januar 2025

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