Bebauungsplan Stadt Viersen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“ in Viersen_Frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.12.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“    24.06.2025
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   27.11.2025
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“ sind in der Zeit

vom 16.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter http://www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht. 

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags          von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                          von 08:00 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese können bei der Stadt Viersen elektronisch über das Beteiligungsportal oder die Emailadresse: bauleitplanung@viersen.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 11.12.2025.

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“ befindet sich im südwestlichen Bereich der Stadt Viersen am südlichen Rand der Innenstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist 0,45 ha groß und umfasst das Flurstück 595, Flur 104 der Gemarkung Viersen. Das Plangebiet wird nördlich und östlich durch die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauungen an der Gladbacher Straße und im Süden vom Sonderstandort Ernst-Moritz-Arndt-Straße begrenzt. Im Westen schließen Einfamilienhäuser, ein Fuß- und Radweg sowie eine Grünfläche an den Geltungsbereich an. Der genaue Verlauf des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Derzeit gilt für das Plangebiet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 137 „Ernst-Moritz-Arndt-Straße / Pittenberg“ aus dem Jahr 1991. Das Plangebiet wird derzeit mindergenutzt; teilweise haben sich bereits Wohnnutzungen sowie kleinere Gewerbebetriebe etabliert. Der Bebauungsplan Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“ verfolgt das Ziel ein weitgehend stillgelegtes, ehemals überwiegend gewerblich genutztes Flurstück westlich der Gladbacher Straße künftig für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets dient der Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung einer vormals bereits genutzten Fläche.

Die Details der Planung sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen.

Verfahren

Der Bebauungsplan Nr. 137-2 „Gladbacher Straße / Seilerwall / Sophienstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Kontakt

Für telefonische Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

  • 02162 101 39 03        (Frau Erbes)
  • 02162 101 269           (Frau Meyer)
  • 02162 101 176           (Frau Gyurós-Neutze)

Emailadresse: bauleitplanung@viersen.de

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Viersen - Der Bürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung
Bahnhofstraße 23
41747 Viersen

Mail: bauleitplanung@viersen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Viersen

Tel.: 02162 101 - 152

E-Mail:  datenschutz@viersen.de

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Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Viersen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

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Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Oktober 2025

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