Bekanntmachung
Die Firma Vossko GmbH & Co. KG
Vossko-Allee 1, 48346 Ostbevern
hat bei mir am 15.10.2024 die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG* für eine Grundwasserentnahme aus den Förderbrunnen der Vossko GmbH & Co. KG, Ostbevern
in der Gemeinde Ostbevern, Gemarkung Ostbevern,
Flur 35, Flurstücke 105, 106, 107 und 108
beantragt.
Die geplante Grundwasserentnahme soll mit folgenden Mengen erfolgen:
60 m3/Stunde
1.400 m3/Tag
320.000 m3/Jahr
Da ein Zutagefördern von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 320.000 m3 beantragt worden ist, ist für das oben genannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG vorzunehmen (§§ 5, 7 und 9 UVPG). Diese ist ab einer Entnahmemenge von 100.000 m3 jährlich erforderlich (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3 UVPG).
Die überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024 (§§ 7 und 9 UVPG und § 1 Abs. 1 UVPG NRW) des geplanten Vorhabens durch die zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Warendorf hatte zum Ergebnis, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zumindest hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen, Boden und Landschaft haben kann. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist verpflichtend durchzuführen.
Die Feststellung der UVP-Pflicht wird hiermit öffentlich bekannt gegeben (s. § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 UVPG).
Folgende Unterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht und zur Einsicht ausgelegt:
Das Grundwasser soll aus den vorhandenen Vertikalbrunnen mit den oben genannten Maximalmengen entnommen werden, um es zur Lebensmittelproduktion und im Wesentlichen zu Kühlzwecken und zur Reinigung der Produktionsanlagen am Standort der Vossko GmbH & Co. KG zu gebrauchen.
Ich weise auf folgendes hin (§§ 18, 19 und 21 UVPG, § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absätze 5 und 6 VwVfG):
werden auf den Homepages der Gemeinde Ostbevern und der Stadt Warendorf zugänglich gemacht.
Die Unterlagen können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
https://www.ostbevern.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen.html
https://www.warendorf.de/de/stadt/klima-energie-umwelt/gewaesser/bekanntmachung/
Weiterhin können die Unterlagen eingesehen werden auf der Internetseite Portal Beteiligung.NRW unter
https://beteiligung.nrw.de/k/1020438
Die o. g. Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III 2. OG Raum 219, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern während der Dienststunden
montags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr
donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für einen Monat und zwar in der Zeit vom
07.01.2026 bis 09.02.2026
2. Die o. g. Unterlagen liegen für den Zeitraum, der oben genannt ist, ebenfalls beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 während der Dienststunden aus. dienstags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr dienstags– donnerstags 14:00 – 16:00 Uhr
terminliche Absprache möglich unter der Telefonnummer 02581/53 6610
Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben.
Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen also am 09.03.2026
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind
Die Auslegung der Antrags- und UVP-Unterlagen wird hiermit bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen:
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG NRW Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen - Landesumweltverträglichkeitsgesetz
BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
In den geltenden Fassungen
Kreis Warendorf
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
- Untere Wasserbehörde -
Az.: 66.31.31-08 Nr. 038176
Im Auftrag
gez. Hackelbusch
- Ltd. Kreisbaudirektor -