Verordnungsentwurf Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Nationalpark Eifel - Aktualisierung der Verordnung und Erweiterung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.06.2026 bis 11.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Beteiligungsverfahren Nationalpark-Verordnung Eifel

Mit dem vorliegenden Verfahren plant das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine Aktualisierung der Verordnung über den 2004 eingerichteten Nationalpark Eifel. In diesem Zuge sollen auch weitere Flächen in den Nationalpark integriert werden. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Flächen des Landes Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen bzw. aktualisierten Verordnung soll die bisherige Verordnung vom 17.12.2003 außer Kraft treten.

Über die öffentliche Auslegung wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 22.06.2026 bis 11.09.2026.

Die entsprechenden Entwürfe und Unterlagen stehen Ihnen auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 11.09.2026 an die Bezirksregierung Köln / Dezernat 51.

Sie können (nach Anmeldung) unmittelbar hier über Beteiligung.nrw Stellung nehmen.

Alternativ besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme 

per E-Mail an           verfahren51@bezreg-koeln.nrw.de 

oder 

per Post an            Bezirksregierung Köln

                               Dezernat 51

                               50606 Köln

zu senden.

Bei Bedarf sind Druckfassungen der Unterlagen/Entwürfe bei der Bezirksregierung Köln und der Nationalparkverwaltung Eifel einsehbar. Stimmen Sie hierzu bitte die geeignete Bereitstellung im Vorfeld ab.

Kontakt :

Bezirksregierung Köln: verfahren51@bezreg-koeln.nrw.de, Tel: +49 (0)221 147 3628 oder -4089

Nationalparkverwaltung Eifel: info@nationalpark-eifel.de; Tel. +49 (0)2444 95100

 

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Beteiligungsverfahren an das Dezernat 51 der Bezirksregierung Köln.

E-Mail: verfahren51@bezreg-koeln.nrw.de

Tel: +49 (0)221 147 -3628 oder -4089

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Nationalparkerweiterung

I. Verantwortliche Stelle

Bezirksregierung Köln

vertreten durch den Regierungspräsidenten Gregor Lange

- Dezernat 51 -

Zeughausstraße 2-8

50667 Köln

Telefon: +49 221 147-0

E-Mail: dezernat51@bezreg-koeln.nrw.de

II. Datenschutzbeauftragter der Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln

- Datenschutzbeauftragter -

Zeughausstraße 2-8

50667 Köln

Telefon: +49 221 147-4743

E-Mail: datenschutz@bezreg-koeln.nrw.de

Ihr Ansprechpartner: Dr. Wulf Randhahn

III. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Telefon: +49 211 38424-0

Telefax: +49 211 38424-999

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

IV. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Die höhere Naturschutzbehörde, Dez. 51 der Bezirksregierung Köln verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen, hier im Rahmen der Vorbereitung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Erweiterung des Nationalparks Eifel. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat dabei Priorität.

1. Verwaltungsaufgabe und Zuständigkeit für Auskünfte

Gemäß § 36 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) kann das für Naturschutz zuständige Ministerium geeignete Gebiete nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung zu Nationalparken erklären. Mit der Erarbeitung der Änderungsverordnung zur bestehenden Verordnung über den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel) hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) die Bezirksregierung Köln betraut. In diesem Rahmen führt die Bezirksregierung Köln eine freiwillige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 12 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Weitere Auskünfte zur Verwaltungsaufgabe und der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von der verantwortlichen Stelle (s.o.).

2. Datenquellen

Die Bezirksregierung Köln verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen der Beteiligung über beteiligung.nrw von Ihnen erhält. Dies sind Vor- und Nachname, Ihre Anschrift, ggf. Anrede und Titel, sowie die von Ihnen im Freitextfeld und etwaigen angehängten Dateien angegebenen Daten.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Bezirksregierung Köln beachtet als öffentliche Stelle die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie die Vorschriften der jeweils anzuwendenden besonderen Fachgesetze in der jeweils geltenden Fassung. Die Bezirksregierung Köln beauftragt unter Umständen auch jemanden außerhalb der Bezirksregierung mit Dienstleistungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dann stellt die Bezirksregierung Köln sicher, dass auch diese Dienstleister die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten.

Die Erhebung personenbezogener Daten und ihre weitere Verarbeitung erfolgt nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO sowie §§ 3 und 16 DSG NRW. Die Verarbeitung geschieht mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. A DSGVO), aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO) bzw. im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Erfüllung der Aufgaben des MUNV bzw. der Bezirksregierung Köln (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO).

4. Zweckänderung

Die Bezirksregierung Köln verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in der Regel nur zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden. Auch eine Weitergabe Ihrer Daten an zuständige Stellen erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen dieser Zweckbestimmung. Wenn Ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet werden als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist das eine Zweckänderung. So eine Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist oder Sie eingewilligt haben. Über eine Zweckänderung werden Sie grundsätzlich informiert. Eine Ausnahme macht die Bezirksregierung nur dort, wo eine Information gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das ist z. B. der Fall im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen, soweit mit der Information der Ermittlungszweck gefährdet würde.

5. Empfänger Ihrer Daten

Empfänger Ihrer Daten ist die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln. Ihre personenbezogenen Daten darf die Bezirksregierung Köln nur weitergeben, wenn das gesetzlich vorgesehen ist (§ 8 DSG NRW) oder Sie eingewilligt haben. Die höhere Naturschutzbehörde führt das Verfahren für das MUNV durch (§ 36 Abs. 1 Satz 1 LNatSchG NRW). Infolgedessen werden Ihre Daten ggf. in nicht anonymisierter Form an die zuständigen Fachreferate des MUNV weitergeleitet und dort verarbeitet.

6. Speicherdauer und Löschungsfristen

Die Bezirksregierung Köln verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss des Änderungsverfahrens.

7. Ihre Rechte

Jede betroffene Person hat

das Recht, eine erklärte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,

das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,

das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,

das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,

das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO und

das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO sowie ggf.

das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Einschränkungen der Rechte der betroffenen Person nach der DSGVO können sich je nach Sachverhalt insbesondere aus §§ 11 bis 14 DSG NRW ergeben.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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