Regionalplan Bezirksregierung Köln Öffentliche Auslegung

01. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.08.2026 bis 11.09.2026
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
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Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 10.07.2026 den Planentwurf der 01. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef - Meisenbach zur Aufstellung und Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 25/2026). 

Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplans Köln angeregt. Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden.

Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforderlichkeit des Standorts wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.

Gegenstand der Regionalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit der Freiraumfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivierungsziel „AFAB“ mit der Freiraumfunktion „BSN“. Die mit der Änderung der Zeichnerischen Festlegungen korrespondierenden Textlichen Festlegungen werden ebenfalls angepasst.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Landesgrenze mit Rheinland-Pfalz. Die Lage des Änderungsbereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026

über das Portal „Beteiligung NRW“ auf dieser Seite unter der Überschrift "Gegenstände" eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um eine frühzeitige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Die Planunterlagen umfassen:

  • Planentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festlegungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Beteiligtenliste
  • sowie weitere zweckdienliche Unterlagen

Die Planunterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Themenbereichen:

  • Mensch und Gesundheit (Geräusch- und Staubemissionen, Kur- und Erholungsräume sowie Erholungsfunktionen, Siedlungsentwicklung und Wohnnutzung, störfallbedingte Gefahren und Sicherheitsabständen),
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotop- und Artenschutz, Biotopverbund, Schutzgebiete und Lebensräume),
  • Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Bodenfunktionen und Versiegelung, Erosionsschutz),
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Hochwasser- und Niederschlagswasseraspekte),
  • Klima und Luft (Klimaschutz, Klimaanpassung, Luftqualität),
  • Landschaft (Freiraumstruktur, Landschaftsschutz und -bild, Erholungsräume und -funktionen),
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturlandschaftsbereiche, Denkmäler und archäologische und kulturhistorische Belange),
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Stellungnahme

Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S.4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):

  1. Elektronisch über das Portal „Beteiligung NRW“ auf dieser Seite über das Bedienfeld "Stellungnahme abgeben"

oder

  1. Per E-Mail an das Postfach: Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de

In begründeten Fällen können Stellungnahmen schriftlich auf folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln (§13 Abs. 1 Nr. 2 LPlG NRW). Im Falle einer Niederschrift wird um eine frühzeitige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 LPlG NRW).

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Eine gesonderte Bescheidung hierzu erfolgt ebenfalls nicht.

Durch Einsichtnahme in den Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen".

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-3516 oder 0221/147-2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Kontakt

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-3516 oder 0221/147-2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Dezernat 32 – Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
 

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Hinweise zum Datenschutz in Verfahren mit Bezug zu den Themen Regionalplanung und Raumordnung
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Bezirksregierung Köln
vertreten durch den Regierungspräsidenten
Gregor Lange
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln

Telefon: +49 (0) 221 / 147-0
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Internet: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

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Bezirksregierung Köln - Datenschutzbeauftragter –
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3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
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Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde verarbeitet personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren/Aufgaben:

a.) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen
b.) Zielabweichungsverfahren
c.) Raumverträglichkeitsprüfungen

Zur sachgerechten Durchführung der genannten Verfahren/Aufgaben verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten von eingegangenen Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und gibt diese je nach Verfahren/Aufgabe an den Regionalrat Köln, fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. einen Vorhabenträger/Antragsstellende weiter. Auch von der Bezirksregierung Köln eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und dient dem Informationsaustausch und bereitet je nach Verfahren/Aufgabe eine Entscheidung des Regionalrats Köln oder der Regionalplanungsbehörde vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. In Rahmen der Aufgabenerfüllung muss sich die Regionalplanungsbehörde, der Regionalrat Köln, die fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. der Vorhabenträger/Antragsstellende mit den Stellungnahmen, den Anträgen und den Anfragen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im Rahmen der Planung hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen ihre Stellungnahme selbst in das Verfahren ein. Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW), der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).

Zu den Verfahren im Einzelnen:

a) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen. (vgl. § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)). Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Wenn der Planentwurf nach Durchführung einer Beteiligung dergestalt geändert wird, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil nach § 9 Abs. 3 ROG erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Die Vorschriften des ROG über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies beschließt. Bei der Erörterung ist ein Ausgleich der Meinungen anzustreben (vgl. § 19 Abs. 3 LPlG NRW). Schließlich hat der Regionalrat Köln als regionaler Planungsträger im Rahmen des Feststellungsbeschlusses über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Aspekte, zu denen die eingegangenen Stellungnahmen gehören, zu entscheiden (vgl. § 19 Abs. 4 LPlG NRW). Gemäß § 19 Abs. 7 LPlG NRW ist die Regionalplanänderung der Landesplanungsbehörde in Bezug auf ihre Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan anzuzeigen. Die Bekanntmachungen erfolgt gemäß § 14 LPlG NRW im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln.

b) Zielabweichungsverfahren bei Regionalplänen

Die zuständige Raumordnungsbehörde soll gem. § 6 Abs. 2 ROG einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gem. § 16 Abs. 1 LPlG NRW kann die zuständige Raumordnungsbehörde abweichend von § 6 Abs. 2 ROG in einem gesonderten Verfahren einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Für das Zielabweichungsverfahren bei Regionalplänen entscheidet die zuständige Regionalplanungsbehörde gem. § 16 Abs. 5 LPlG NRW im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Belegenheitsgemeinde und im Einvernehmen mit dem regionalen Planungsträger.

c) Raumverträglichkeitsprüfungen

Gem. § 15 Abs. 3 ROG hat die nach Landesrecht zuständige Raumordnungsbehörde, demnach gem. § 32 Abs. 1 LPlG NRW die Regionalplanungsbehörde, im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten Vorhaben zu geben. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und dem Vorhabenträger zur Stellungnahme  - anonymisiert, sofern die personenbezogenen Daten nicht für eine Auseinandersetzung erforderlich sind - weitergeleitet. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG können mit diesen – auch unter Beschränkung auf einzelne Aspekte – gemäß § 32 Abs. 2 S. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) erörtert werden. Die zuständige Regionalplanungsbehörde übermittelt dem Vorhabenträger das Ergebnis ihrer Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme, die sie darüber hinaus ohne Begründung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln bekanntmacht (§ 15 Abs. 1 S. 4 ROG i.V.m. 32 Abs. 3 LPlG NRW).

5. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 (Regionalplanungsbehörde) der Bezirksregierung Köln - sofern angegeben - verarbeitet:

    • Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
    • Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück)
    • Sonstige Eigentumsangaben
    • Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:

    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 32 (Regionalplanungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Köln (sofern geboten und erforderlich),
    • Regionalrat Köln (soweit als regionaler Planungsträger gem. § 6 Abs. 1 LPlG NRW verfahrensmäßig zuständig)
    • zu beteiligende öffentlichen Stellen (soweit geboten und erforderlich),
    • Vorhabenträger bzw. Antragstellende (soweit geboten und erforderlich)
    • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO sowie Hosting-Dienstleister, mit denen der Landesbetrieb IT.NRW einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung geschlossen
    • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
    • eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)

7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist, mindestens jedoch bis zum Eintritt der Bestandskraft des Plans bzw. der Entscheidung.

Nach Ablauf der Aufbewahrungs- und Speicherfristen werden die Akten dem Landesarchiv angeboten. Im Falle der Nichtübernahme werden Ihre Daten gelöscht. Grundlegende Hinweise zu Aufbewahrungsfristen stellt das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw/behoerdeninformationen

9. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sei ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten
  • Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten

Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.

11.  Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe

Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, je-derzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ihre Daten werden allerdings dennoch verarbeitet, wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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