Kontakt
Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-3516 oder 0221/147-2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.
Dezernat 32 – Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Datenschutzerklärung
Hinweise zum Datenschutz in Verfahren mit Bezug zu den Themen Regionalplanung und Raumordnung
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Bezirksregierung Köln
vertreten durch den Regierungspräsidenten
Gregor Lange
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 147-0
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Bezirksregierung Köln - Datenschutzbeauftragter –
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 147-4743
E-Mail: datenschutz@bezreg-koeln.nrw.de
3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: + 49 (0)211 38424 – 0
Telefax: + 49 (0)211 38424 – 999
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde verarbeitet personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren/Aufgaben:
a.) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen
b.) Zielabweichungsverfahren
c.) Raumverträglichkeitsprüfungen
Zur sachgerechten Durchführung der genannten Verfahren/Aufgaben verarbeitet die Regionalplanungsbehörde die personenbezogenen Daten von eingegangenen Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und gibt diese je nach Verfahren/Aufgabe an den Regionalrat Köln, fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. einen Vorhabenträger/Antragsstellende weiter. Auch von der Bezirksregierung Köln eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen und dient dem Informationsaustausch und bereitet je nach Verfahren/Aufgabe eine Entscheidung des Regionalrats Köln oder der Regionalplanungsbehörde vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen, Anträgen und Anfragen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. In Rahmen der Aufgabenerfüllung muss sich die Regionalplanungsbehörde, der Regionalrat Köln, die fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und ggf. der Vorhabenträger/Antragsstellende mit den Stellungnahmen, den Anträgen und den Anfragen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im Rahmen der Planung hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen ihre Stellungnahme selbst in das Verfahren ein. Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW), der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).
Zu den Verfahren im Einzelnen:
a) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen
Nach § 9 Abs. 2 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen. (vgl. § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)). Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Wenn der Planentwurf nach Durchführung einer Beteiligung dergestalt geändert wird, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil nach § 9 Abs. 3 ROG erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und an den regionalen Planungsträger (Regionalrat Köln) weitergeleitet. Die Vorschriften des ROG über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen sind, werden mit diesen erörtert, sofern der regionale Planungsträger dies beschließt. Bei der Erörterung ist ein Ausgleich der Meinungen anzustreben (vgl. § 19 Abs. 3 LPlG NRW). Schließlich hat der Regionalrat Köln als regionaler Planungsträger im Rahmen des Feststellungsbeschlusses über die Aufstellung bzw. Änderung des Regionalplans unter Einbeziehung aller abwägungsrelevanten Aspekte, zu denen die eingegangenen Stellungnahmen gehören, zu entscheiden (vgl. § 19 Abs. 4 LPlG NRW). Gemäß § 19 Abs. 7 LPlG NRW ist die Regionalplanänderung der Landesplanungsbehörde in Bezug auf ihre Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan anzuzeigen. Die Bekanntmachungen erfolgt gemäß § 14 LPlG NRW im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln.
b) Zielabweichungsverfahren bei Regionalplänen
Die zuständige Raumordnungsbehörde soll gem. § 6 Abs. 2 ROG einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gem. § 16 Abs. 1 LPlG NRW kann die zuständige Raumordnungsbehörde abweichend von § 6 Abs. 2 ROG in einem gesonderten Verfahren einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Für das Zielabweichungsverfahren bei Regionalplänen entscheidet die zuständige Regionalplanungsbehörde gem. § 16 Abs. 5 LPlG NRW im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen sowie der Belegenheitsgemeinde und im Einvernehmen mit dem regionalen Planungsträger.
c) Raumverträglichkeitsprüfungen
Gem. § 15 Abs. 3 ROG hat die nach Landesrecht zuständige Raumordnungsbehörde, demnach gem. § 32 Abs. 1 LPlG NRW die Regionalplanungsbehörde, im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten Vorhaben zu geben. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und dem Vorhabenträger zur Stellungnahme - anonymisiert, sofern die personenbezogenen Daten nicht für eine Auseinandersetzung erforderlich sind - weitergeleitet. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG können mit diesen – auch unter Beschränkung auf einzelne Aspekte – gemäß § 32 Abs. 2 S. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) erörtert werden. Die zuständige Regionalplanungsbehörde übermittelt dem Vorhabenträger das Ergebnis ihrer Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme, die sie darüber hinaus ohne Begründung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln bekanntmacht (§ 15 Abs. 1 S. 4 ROG i.V.m. 32 Abs. 3 LPlG NRW).
5. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 (Regionalplanungsbehörde) der Bezirksregierung Köln - sofern angegeben - verarbeitet:
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- Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Sonstige Eigentumsangaben
- Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:
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- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 32 (Regionalplanungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Köln (sofern geboten und erforderlich),
- Regionalrat Köln (soweit als regionaler Planungsträger gem. § 6 Abs. 1 LPlG NRW verfahrensmäßig zuständig)
- zu beteiligende öffentlichen Stellen (soweit geboten und erforderlich),
- Vorhabenträger bzw. Antragstellende (soweit geboten und erforderlich)
- Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO sowie Hosting-Dienstleister, mit denen der Landesbetrieb IT.NRW einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung geschlossen
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
- eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)
7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist, mindestens jedoch bis zum Eintritt der Bestandskraft des Plans bzw. der Entscheidung.
Nach Ablauf der Aufbewahrungs- und Speicherfristen werden die Akten dem Landesarchiv angeboten. Im Falle der Nichtübernahme werden Ihre Daten gelöscht. Grundlegende Hinweise zu Aufbewahrungsfristen stellt das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw/behoerdeninformationen
9. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung
- Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht
- Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten
- Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten
- Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sei ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten
- Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.
11. Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe
Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, je-derzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ihre Daten werden allerdings dennoch verarbeitet, wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.