Verordnungsentwurf Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Verkehr und Mobilität

Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2026 bis 01.12.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Straßen.NRW / André Friedrich

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 42 UVPG im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung

des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Vom 01. Oktober 2026

Der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes wird gemäß § 19 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erstmalig aufgestellt. Er bildet die Grundlage für langfristige Entscheidungen über Infrastrukturmaßnahmen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und kann das landesweite Radvorrangnetz zukünftig um zusätzliche Radschnellverbindungen erweitern.

Für die Aufstellung des Bedarfsplans ist gemäß § 5 Absatz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Aufgabe der SUP ist es, die Umweltauswirkungen der jeweiligen Pläne zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen. Dabei sind die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter, einschließlich etwaiger Wechselwirkungen, zu betrachten:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Strategischen Umweltprüfung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes können bis einschließlich den 01. Dezember 2026 hier abgegeben werden.

Innerhalb der Frist können Stellungnahmen bei Bedarf auch postalisch, adressiert an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VII A 3, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf, eingereicht werden.

Neben der Online-Bereitstellung der Unterlagen liegen diese auch im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VII A 3, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf, aus und können montags und donnerstags zwischen 9-12 Uhr und 13-15 Uhr ohne Voranmeldung eingesehen werden. Die Auslegungsfrist endet am 01. November 2026.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch die Beteiligung betroffener Behörden nach § 41 UVPG durchgeführt.

Kontakt

Bei Fragen zum Beteiligungsportal (z.B. Registrierung, Anmeldung oder Abgabe einer Stellungnahme) können Sie über folgende Links Informationen erlangen oder Kontakt zur Plattform-Administration aufnehmen:

Bei Fragen zum Beteilgigungsinhalt (z.B. Bedarfsplan Entwurf, Umweltbericht Entwurf oder Dossiers) kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat VII A 3 - Grundsatzangelegenheiten der Mobilität, des Klimaschutzes im Verkehr, Landesverkehrsplanung, Tarifangelegenheiten der Verkehrsverbünde
Dr. Raoul Rothfeld

Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Tel.: 0211 4566-235
Fax: 0211 4566-388

Internet: umwelt.nrw.de

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Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.umwelt.nrw.de/datenschutzerklaerung

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