Flächennutzungsplan Stadt Aachen Öffentliche Auslegung

Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 der Stadt Aachen - Sportpark Soers/Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 28.10.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ziel der Planung ist es, das Gebiet des Sportpark Soers, das im Flächennutzungsplan aktuell ohne Zielaussage ist, als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sport, Freizeit und Kultur“ darzustellen.

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat - auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg - in seiner Sitzung am 02.07.2026 die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Sportpark Soers / Mitte beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden findet statt in der Zeit vom 28.09.2026 bis zum 28.10.2026.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auf dieser Seite (linke Randspalte, unter dem Reiter "Gegenstände") zugänglich. Die Auflistung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen ist der Bekanntmachung zu entnehmen.

Ort der öffentlichen Auslegung: Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Raum 400

Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr

Hinweise bei öffentlicher Auslegung:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontakt

Frau Aline Daniel-Deters
E-Mail: Aline.Daniel-Deters@mail.aachen.de

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Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung

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Dauer der Datenspeicherung: Die personenbezogenen Daten aus ihrer Beteiligung werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Aachen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen: Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft. Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Art. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de                                                                                                                 

Stand: Januar 2025

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