Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Arnsberg Verkehr und Mobilität

RRX - PFA 3.2 (Düsseldorf Angermund – Duisburg Schlenk)“ - 1. Deckblatt -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.09.2026 bis 26.10.2026
  • Stellungnahmen 6 Einwendungen
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Die DB Netz AG (ehemalige Vorhabenträgerin), hat im April 2019 für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte durch die damals zuständige Anhörungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf, vom 16.09.2019 bis zum 15.10.2019. Die Einwendungsfrist endete am 29.10.2019. Per Erlass vom 02.03.2020 von dem für Verkehr zuständigen Ministerium in NRW wurde der Bezirksregierung Arnsberg die Zuständigkeit für das Anhörungsverfahren übertragen. Der Erörterungstermin fand am 29.10.2020 statt.

Durch die im Ursprungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den Erörterungstermin ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen, die nun als Deckblatt I von der DB InfraGO AG (jetzige Vorhabenträgerin) vorgelegt wurden.

Die Planänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:

  • Änderungen in der Schallschutzwandplanung (tlw. Erhöhung auf 5 m, tlw. leicht versetzt zur Lösung von Planungskonflikten, tlw. Einsatz transparenter Elemente)
  • Anpassungen und Ergänzungen in der Entwässerungsplanung
  • Überarbeitung der Baugrundgutachten (Geotechnische Berichte)
  • Anpassungen bei der Planung der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen
  • Änderung der Zuwegung zum Haltepunkt Duisburg-Rahm und Ergänzung eines Bahnsteigdachs über der Zugangstreppe
  • Aus vorgenannten Punkten ergaben sich notwendige Aktualisierungen folgender Gutachten und Planunterlagen:
    • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
    • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
    • Schalltechnische Untersuchung (betriebsbedingte Immissionen)
    • Erschütterungstechnische Untersuchung (betriebsbedingte Immissionen)
    • Gutachten zu baubedingten Immissionen (Schall und Erschütterung)
    • Unterlagen zu wasserwirtschaftlichen Sachverhalten inkl. Ergänzung um hydrotechnische Stellungnahme und Fachbeitrag zu Wasserrahmenrichtlinie

Die im Deckblatt I behandelten und geänderten Teile der Maßnahme wirken sich – wie im Ursprungsverfahren – auf das Gebiet der Stadt Duisburg aus.

Sowohl die Auslegung als auch die Bekanntmachung hierüber erfolgen digital auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg. Die Unterlagen – für jedermann einsehbar – befinden sich vom 14.09.2026 bis zum 13.10.2026 auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Link https://www.bra.nrw.de/-6265 sowie auf dem zentralen Internetportal im Sinne von § 20 UVPG, das UVP-Portal des Bundes (Homepage: https://www.uvp-portal.de/de). Bis zum 26.10.2026 können Betroffene ihre Einwendung gegen diese Planänderung wie folgt einreichen:

Die Einwendung muss das Aktenzeichen (25.17.01.01-02/4-19) des Vorhabens sowie den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.

Gegenstände

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Dezernat 25 – Verkehr

Seibertzstr. 1

59821 Arnsberg

Tel.: +49 2931/82-2703

E-Mail: Larissa.Geck@bra.nrw.de

planfeststellungstrasse25@bra.nrw.de

Datenschutzerklärung

Aufgrund von Artikel 13 der DSGVO wird hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Form der Weitergabe von nicht anonymisierten personenbezogenen Daten in Einwendungen an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens auf die „Datenschutzrechtlichen Hinweise zu öffentlichen Bekanntmachungen von Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Anhörung“ verwiesen. Diese und nähere Informationen zu dem Datenschutz in der Bezirksregierung Arnsberg finden Sie unter www.bra.nrw.de/3948632.

Die Unterlagen der Planänderung enthalten aus Gründen des Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen. In den Planunterlagen werden die betroffenen Grundstücke nur mit Katasterangaben bezeichnet.

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