Verfahren Stadt Velen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Velen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Velen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Sie können auch über die Karte eine Beitrag zu einem bestimmten Ort abgeben. Die Stadt Velen ist von der Lärmkartierung an der Bundesautobahn 31 und der Bundesstraße 67 erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in in der Regel in zwei Phasen. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten.

Die Stadt Velen hat vom 10.12.2023 bis zum 10.01.2024 die erste Phase der Beteiligung ebenfalls auf diesem Beteiligungsportal NRW durchgeführt.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW [2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (Umgebungslärmkarte) und den Anmerkungen, Kommentaren und Meldungen aus der ersten Phase der Beteiligung hat die Stadt Velen einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Velen sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und im Amtsblatt der Stadt Velen veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Heinz Große Onnebrink
Ordnungsamt der Stadt Velen
46342 Velen, Burgplatz 6
Tel.: 02863/926-213

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

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