Veranstaltung Stadt Velen Freizeit und Tourismus

Teilnahmeanmeldung Ramsdorfer Mai

  • Status Ankündigung
  • Termin 25.05.2025 13:00 Uhr
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Ramsdorfer Mai

Der Ramsdorfer Mai bietet eine großartige Gelegenheit, Ihre Arbeit und Ihre Produkte und Dienstleistungen für die Besucher:innen attraktiv zu präsentieren und zu verkaufen.

Melden Sie sich gerne mit einem Standplatz an und unterstützen Sie uns damit ein gelungenes Stadtfest zu organisieren.

Veranstaltungstermin
Sonntag 25.05.2025 13:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Innenstadt Ramsdorf
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
18.02.2025 - 01.04.2025

Kontakt

GiG-Marketing Velen Ramsdorf e.V.
Laura Slawinski
Ramsdorfer Str. 19
46342 Velen
Mail: slawinski@velen.de
Telefon: 02863 926-319

Teilnahmebedingungen

RICHTLINIEN FÜR AUSSTELLER 2025

1. Veranstalter des Ramsdorfer Mai 2025 in Ramsdorf ist der GiG-Marketing Velen Ramsdorf e.V., Ramsdorfer Str. 19, 46342 Velen

2. Die Anmeldung zu Veranstaltung erfolgt über das digitale Beteiligungsportal der Stadt Velen oder über das zur Verfügung gestellte Anmeldeformular in Schriftform. Mit dem Übersenden der Anmeldung erklären Sie sich verbindlich bereit an der Veranstaltung teilzunehmen. Nach Prüfung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung seitens des GiG-Marketing Velen Ramsdorf e.V.. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Konkurrenzlosigkeit darf weder verlangt noch gewährt werden. Eine Übertragung des gemieteten Standes/Equipments oder eine teilweise Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

3. Bei Rücktritt ist die Standgebühr zu bezahlen.

4. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Standes besteht nicht. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit jedoch berücksichtigt.

5. Die Standgebühren werden spätestens am Veranstaltungstag fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt Anfang Mai.

6. Jede Beeinträchtigung für die Nutzung anderer Stände ist zu unterlassen. Entsprechende Anordnungen der Veranstalter hinsichtlich des Standaufbaues und der Maßnahmen ist Folge zu leisten. Staub, Schmutz und Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen. Die Standgrößen sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht überbaut werden.

7. Der Veranstalter haftet für keinerlei von Dritten (auch anderen Ausstellern) verursachten Schäden. Soweit Personen für den Veranstalter tätig sind, ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Aussteller haften ihrerseits dem Veranstalter gegenüber für Beschädigungen. Der Aussteller verpflichtet sich, alle Orts-, Bau- und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu beachten. Zum Schutz der Veranstaltung ist die Ausstellungsleitung befugt, jedem Unruhestifter ohne Erstattung etwaiger Unkosten ein Hausverbot unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen zu erteilen. In diesem Falle darf bis zur Beendigung der Ausstellung der Stand nicht verändert werden.

8. Öffnungszeiten des Ramsdorfer Mai: Sonntag, 25.05.2025 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. Innerhalb dieser Öffnungszeiten ist der Lieferverkehr bzw. das Be- und Entladen strengstens verboten. Achten Sie aus diesem Grund auf die Auf- und Abbauzeiten!

9. Der Auf- und Abbau ist wie folgt geregelt:

1. Aufbau:             Sonntag, 25.05.2025 ab 09:00 bis 12:30 Uhr

2. Abbau:              Sonntag, 25.05.2025 ab 18.00 Uhr

10. Jeder Teilnehmer hat sich selbst gegen Schäden wie Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub, Diebstahl sowie durch widerrechtliches Eindringen zu versichern (Ausstellerversicherung). Andernfalls kommt er für entstandene Schäden selbst auf.

11. Der Bedarf an Stromanschlüssen wird bereits auf dem Anmeldevordruck gemeldet. Verlängerungskabel oder Schlauchverlängerungen werden nicht vom Veranstalter bereitgestellt und müssen in ausreichender Länge selbst mitgebracht werden.

12. Das Standequipment ist selbst von den Ausstellern zu stellen.

13. Der Ausstellungsstand ist vor, während und nach  der Ausstellung/Veranstaltung vom Aussteller zu reinigen bzw. sauber zu halten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Aussteller auf eigene Kosten.

14. Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Personen darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Veranstalter. Der Aussteller willigt ein, dass die Fotografien und Aufzeichnungen, die während der Veranstaltung von ihm oder seinen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen oder anderweitig engagierten Personen erstellt werden, entgeltfrei vom Veranstalter in unveränderter oder geänderter Form zu eigenen Presse- und Marketingzwecken verwendet werden (auch kommerziell), und zwar ohne eine räumliche und zeitliche Beschränkung der Verwendung sowie an Dritte zur nicht-kommerziellen Nutzung weitergegeben werden dürfen. Der Aussteller verpflichtet sich, seine Mitarbeiter/innen, Hostessen und alle beteiligten Personen auf diesen Umstand hinzuweisen.

15. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der GiG-Marketing e.V.:

Laura Slawinski: 02863-926 319

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