Mängelmelder Gemeinde Wachtberg Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wachtberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2023 bis 11.12.2023
  • Meldungen 45 Meldungen
  • Kommentare 12 Kommentare
  • Bewertungen 51 Bewertungen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Wachtberg bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

In der Gemeinde Wachtberg sind dies die folgenden Straßenzüge im Stadtgebiet:

  • die L 158 (Landstraße, zuständig Straßen NRW)
  • die L 123 zwischen Bonn-Mehlem und dem Wachtbergring (Wachtberg-Berkum) (Landstr. zuständig Straßen NRW
  • sowie die BAB 565 (Bundesstraßen, zuständig der Bund)

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.wachtberg.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Lärm bei Veranstaltungen im Schützenhaus

Ort 53343 Wachtberg, Sebastianushöhe

Ich gönne den Schützen ihr Hobby, aber ich bezweifle, dass die Mikrofonanlage bei den (zugegebener Maßen seltenen) Festen so laut eingestellt sein muss, dass man bei Urkundenverleihungen (o.ä.) selbst in 500m Entfernung noch jedes Wort versteht. Das geht doch sicher auch leiser? Ähnliches betrifft die Musik, die so laut ist, dass man alles mitsingen kann, aber nicht will.

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Kirchenglocken St. Gereon

Ort 53343 Wachtberg, Mehlemer Straße

Die Kirchenglocken läuten seit Jahren jeden Morgen pünktlich und lang anhaltend um 6:30, was ich als einen erheblichen Eingriff in mein Schlafbedürfnis empfinde. Unbenommen jeglicher rechtlicher Einordnung ist es für mich vermeidlicher Lärm. Ich höre die Kirchenglocken aus 500m Entfernung durch geschlossene Fenster. Die Autos der nur 10m entfernten L123 höre ich nicht! Die Gemeinde verschanzt sich hinter der "TA Lärm", womit man ein Mordfass aufmachen würde. Es kann nicht sein, dass man den Lärmbelästigten beispielsweise das Einbringen irgendwelcher Gutachten auflastet. Die Geräusche sind laut und machen keinen Sinn. Kein Landwirt oder sonstiger Bürger benötigt die Glocken noch für die Einteilung seines Tagesgeschäfts. So gut wie niemand, wird das Geläut zum Anlass für das Angelus-Gebet nehmen. Ich gebe zu bedenken, dass der Anteil der Katholiken an der Bevölkgerung im Rhein-Sieg-Kreis mittlerweile unter 40% gesunken sein dürfte. Rechnet man nur die Praktikzierenden, dürfte es noch viel wenige rsein. Hier terrorisiert eine Minderheit die Allgemeinheit, ohne dass ich Sinn oder Notwendigkeit erkennen würde. Ich fände es gut, wenn dies eingestellt würde, denn das wäre wirklich christlich.

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Lärmbeeinträchtigung an der L 123 in Wachtberg-Adendorf

Ort 53343 Wachtberg, Töpferstraße

Hohe Belastung der Anwohner der Töpferstraße durch Verkehrslärm, verursacht durch die insgesamt hohe Fahrzeuganzahl, insbesondere LKW- und landwirtschaftlicher Verkehr u.a. mit großen Traktoren und Gespannen (LKW-Transporte mit Erdaushub zur Anlieferung bei der Tongrube; während der Zuckerrübenkampagne Transporte teilweise die ganze Nacht hindurch!). Großfahrzeuge verursachen beim Überfahren von zu tief liegenden Hydranten und Kanaldeckeln zudem erdbebenartige Erschütterungen, die im Haus wahrgenommen werden. Unnötiger Lärm aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, teilweise in Kombination mit Poser-Verhalten und lauter Musik ("rollende Diskotheken"), auch während der Nacht. Zusätzlicher Lärm durch Anlieferungsverkehr morgens ab 4:30 Uhr sowie lärmende Gäste beim Verlassen von Gastronomiebetrieben. Forderung: U.a. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h

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Fluglärm

Ort 53343 Wachtberg, Rodderbergstraße

Ließem: Fluglärm regelmäßig in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr und gelegentlich tagsüber Fluglärm von Flugzeugen mit geringer Flughöhe, insbesondere bei Richtungswechsel und aufsteigender Flugbewegung

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Verkehrslärm bei der Durchfahrt durch Gimmersdorf (Kommunalweg)

Ort 53343 Wachtberg, Pappelweg

Auf der Landstraße 123 - von Oberbachem kommend - fehlt auf der großen Verkehrs - Hinweistafel vor Einmündung des 'Kommunalwegs' der Hinweis auf die Ortsumgehung von Gimmersdorf. Ortsunkundige Personen benutzen nach wie vor die enge Ortsdurchfahrt. Eine wirksame Begrenzung der Geschwindigkeit im Gefällebereich des Kommunalwegs (beide Fahrtrichtungen) reduziert die Geschwindigkeit und damit ebenfalls den Fahrzeuglärm. Der Kommunalweg ist auf einer Seite durchgehend bebaut. Mit freundlichem Gruß Wolfgang Römmelt

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Freizeitlärm Sportplatz PC Pech

Ort 53343 Pech, Gudenauer Weg

Freizeitlärm Sportplatz FC Pech - tägliche und intensive Nutzung. In der Woche von ca. 16:00 - ca. 22:00. - Am Wochenende von ca. 10:00 bis ca. 18:00. - Gelegentliche Verstöße gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz durch private Veranstaltungen bis nach 24:00. Zumeist an Wochenenden (mehr als 45 dB(A)). Diese Verstöße sind der Gemeinde Wachtberg bekannt. Lärm durch: - An- und Abfahrt vieler Fahrzeuge (50 bis über 100) - Laute Schreie während Training und Fußballspielen - Häufige und laute Knallgeräusche wenn Bälle gegen die Metallgitter geschossen werden (mehr als 50 mal pro Stunde) - Einsatz einer Musikanlage mit starkem Bass während privater Veranstaltungen im Vereinsheim.

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Konrad-Adenauer-Straße 18 Wachtberg OT Niederbachem

Ort 53343 Wachtberg, Konrad-Adenauer-Straße

Die von uns bewohnte Immobilie unter der Anschrift Konrad Adenauerstraße 18 grenzt rückwärtig an die L 123. Aus Mehlem kommend in Fahrtrichtung Niederbachem gilt zunächst Tempo 50. Obwohl dann an der Einmündung zur Straße In der Held und Mühlenstraße Tempo 30 gilt, wird für die L 123/Konrad-Adenauer-Straße nun Tempo 70 gestattet. Tempo 70 gilt dann, obwohl links und rechts der Straße die Wohnbebauung unmittelbar angrenzt, bis zum Ortseingang Niederbachem. Diese Strecke ist zudem recht gerade ausgebildet, weshalb regelmäßig bereits eine deutliche Steigerung des Motorengeräusch und damit der Geschwindigkeit bei Erreichen des Ortsausgangsschildes, nun in Fahrtrichtung Mehlem, zu vernehmen ist. Soweit ersichtlich, ist diese Art der Temporegulierung und Geschwindigkeits Freigabe in der Gemeinde Wachtberg einzig. Vergleiche ich dies mit der Situation der Landstraße in Pech, auch dort wird der Verkehr eng durch die angrenzende Wohnbebauung geführt, ist dort zumindest Tempo 60 vorgegeben und wird zudem durch eine Geschwindigkeitskontrolle überwacht. Dergleichen fehlt in Niederbachem völlig, obgleich sich im öffentlichen Bewusstsein mehr und mehr durchsetzt, dass Lärm eine der Krankheitsursachen überhaupt ist. Bereits die durchgehende Anordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h zwischen Mail und Niederbachem, gepaart mit zumindest gelegentlicher Geschwindigkeitsüberwachung, kann ohne großen wirtschaftlichen Aufwand, ich nehme Bezug auf die aktuell angeordneten Geschwindigkeitsänderungen in Berkum, sowie im Verlauf der L 123 ab ober Bachem, umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen, Michael Witsch

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Lärm durch überhöhte Geschwindigkeiten 30er-Zone Kuhstrasse, Pech

Ort 53343 Wachtberg, Kuhstraße

täglich starker Verkehrslärm durch tlw. stark überhöhte Geschwindigkeiten speziell zwischen 06:30 und 08:00 Uhr bzw. 15:00 bis ca 19:00 Uhr. In dieser Zeit wird die 30er-Zone auf der Kuhstrasse in Pech , unabhängig von Witterung und Strassenzustand ( trocken, nass, Regen, Dunkelheit, Schnee....), sowohl von Zustelldiensten als auch von LKW und besonders von Ortsansässigen aus dem oberen Teil der Kuhstrasse (!!) grob missachtet. Besonders an einer der Engstellen ( Kuhstrasse zwischen Hs-Nr 8 und 10a ) kommt es bei Fahrzeugbegegnungen immer wieder zu Vollbremsaktionen. Auf dieser Strasse bewegen sich Fußgänger, Radfahrer, junge Reiter:innen auf Pferden, Gehbehinderte und es ist nur eine Frage der Zeit, daß sich auf dieser Strasse ein schwerer Unfall ereignen wird ! Vorschlag: weitere 30er-Schilder (gegen das "Vergessen") auf der gesamten Kuhstrasse, nicht vorhersehbare, mobile Radarkontrollen (auch im gesamten Raum Pech !!) und drastische Sanktionen gegen 30er-Raser !

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Lärmbelästigung L158 im Raum Pech

Ort 53343 Wachtberg, Kuhstraße

Kreuzungsbereich L158/ Pecher Hauptstraße Ort 53343 Wachtberg, Pecher Hauptstraße extrem starker Verkehrslärm durch Beschleunigung vor/ +- nach roter Ampelphase an der Kreuzung - insbesondere spätabends ab ca 22:30 bzw. 23:00 an fast allen Tagen werden Fahrzeuge in 3-4 Gangstufen bis in den Drehzahlbegrenzer gefahren (zu hören bis auf der Kuhstrasse bei geschlossenen Fenstern !!) mit Überholmanövern im Kreuzungsbereich über die Abbiegespuren, Rotlichtverstöße aller Fahrzeugklassen ( auch mit Anhängern MIT Pferden !!). Unnötig starker Verkehrslärm durch Nichteinhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung und "Umfahren der Blitzanlage" auf Gegenspur mit überhöhter Geschwindigkeit auf der gesamten L158 Vorschlag: Mobile Blitzanlagen im Kreuzungsbereich in beide Richtungen ( feste werden langsam passiert und danach wieder gerast ) Auf der L158 mehr Kontrollen ( auch Geräuschmessungen !!) in beide Richtungen von Bad Godesberg bis zur Auffahrt A 565 !!

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K14 südwestliche Umgehung Gimmersdorf - Lärmbelästigung

Ort 53343 Gimmersdorf, K 14

Zwischen Kreisverkehr und Unterführung Berkumer Weg sehr starke Lärmbelästigung durch starken Verkehr. Betroffen sind hier insbesondere die Anwohner der Weststrasse in Gimmersdorf. Hier müsste ein entsprechender Lärmschutz in Form eines niedrigen Walles oder einer dichten Hecke erfolgen.

Kontaktperson

Frau Melanie Kamradt
Telefon: 02289544153
E-Mail: melanie.kamradt@wachtberg.de

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