Bebauungsplan Stadt Aachen Frühzeitige Beteiligung

BP Nr. 1009 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Haaren Ortsmitte / Stadthäuser -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 06.05.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen zwischen dem neuen Kirchplatz und dem Stadtpark ermögichen sowohl eine bauliche als auch eine  funktionale Stärkung der Ortsmitte von Haaren.  Es soll Planungsrecht  für flexible Stadthäuser und eine Kindertagesstätte sowie Grünflächen geschaffen werden. An zentraler Stelle sollen zusätzlich Flächen für verschiedene Mobilitätsangebote  festgesetzt werden.

 Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Durchführung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 22.04.2024 bis 06.05.2024. (Veröffentlichungsfrist)

Ort der öffentliche Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr

erneute öffentliche Auslegung

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auf dieser Seite (linke Randspalte, Ordner „Dokumente“) und auch unter aachen.de/bauleitplanung  zugänglich.

Die Bekanntmachung ist zusätzlich unter aachen.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Unter aachen.de/bauleitplanung besteht auch die Möglichkeit, digital ohne Registrierung Kommentare / Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Kontaktperson

Angelika Hildersperger

Angelika.Hildersperger@mail.aachen.de

Tel.: 0241-432 61402

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Ihre Daten werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und/oder der Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet, die gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

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Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Lagerhausstraße 20

Tel. 0241 - 432 61001

Mail: Bebauungsplan@mail.aachen.de

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Tel.: 0241-432 1470

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Mit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Beteiligung erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung Ihrer Daten zu dem genannten Zweck.

Wir verwenden diese, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen das Ergebnis der Beratung im Rat der Stadt am Ende des Verfahrens mitteilen zu können. Bei Veröffentlichung der Beteiligungen werden Name und Hausnummer der Beteiligten in den jeweiligen Dokumenten geschwärzt.

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Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenen Gremien weitergeleitet und stehen damit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zu Verfügung.

Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die elektronische Datenverarbeitung bei der Stadtverwaltung Aachen erfolgt mit Unterstützung des IT-Dienstleisters regio iT aus Aachen. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und durch ständige Kontrollen gewährleistet.
Gfl. werden Ihre Daten auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.“

Dauer der Datenspeicherung:

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) auf Dauer bei der Stadt Aachen gespeichert. Hintergrund ist, dass beispielsweise bei einer gerichtlichen Überprüfung die vollständigen Unterlagen des Abwägungsprozesses vorgelegt werden müssen.

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Artt. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Januar 2024

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