Ob Softwareunternehmen oder produzierendendes Gewerbe, etablierter Mittelstand oder high-tech Startup – bei Investitionen in Neuentwicklungen und in wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen fallen enorme Kosten an. Die gute Nachricht – dank der sogenannten Forschungszulage können Aufwände unbürokratisch erstattet werden. Das Besondere ist: die Förderung kann auch für bereits begonnene und auch abgeschlossene Vorhaben beansprucht werden. Durch die aktuell beschlossene Erhöhung der Förderung und Aufnahme von beweglichen Wirtschafsgütern des Anlagevermögens wird das Instrument künftig besonders lukrativ. Wer rückwirkend noch die Berücksichtigung von Aufwänden aus dem Jahr 2020 beantragen möchte, sollte spätestens Ende dieses Jahres einen Antrag stellen.
Im kommenden Seminar mit einem Experten vom Zentrum für Innovation und Technik in NRW – kurz ZENIT – durchlaufen Teilnehmende das konkrete Prozedere der Antragsgestaltung anhand der speziellen Anforderungen für Projekte mit KI-Bezug. Neben dem Praxiseinblick in die Antragsschritte wird auch die Gutachterperspektive eingenommen. Worauf achten sie, wenn sie einen Antrag zum ersten Mal lesen? Wann ist für sie ein Antrag überzeugend? Wann nicht? Auch die Dokumentationspflichten sind Thema des Seminars. Verpassen Sie nicht dieses Praxisangebot des OecherLab mit ZENIT, dem NRW.Innovationspartner und dem EDIH Rheinland!
Bernd Simons
Es werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht.