Veranstaltung Stadt Aachen Verkehr und Mobilität

Anmeldung einer Aktion im EMW Programm 2024 incl. Antrag auf Fördergeld

  • Status Aktiv
  • Termin 23.07.2024 bis 22.09.2024
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EMW Aktionsaufruf

Jedes Jahr findet vom 16. bis zum 22. September die Europäische Mobilitätswoche (EMW) statt, eine Kampagne der Europäischen Kommission zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Aachen nimmt seit 2018 jährlich an der Kampagne teil. Die Aktionswoche ist eine Mitmachwoche. Alle Stadtakteure sind dazu aufgefordert sich mit eigenen Aktionen zu beteiligen. Weitere Informationen zur EMW in Aachen finden Sie unter: www.aachen.de/emw

Initiativen, Vereine und Einzelpersonen können für eine Aktion auf der EMW Fördergelder erhalten. Eine Förderung ist in 3 Stufen möglich: 200 €, 500 €, 1000 €

Rahmenbedingungen:

  • Die Antragstellenden verpflichteten sich bei einer erfolgreichen Bewerbung, die aufgeführten Aktionen durchzuführen.
  • Die Gelder dürfen ausschließlich für die im Rahmen der Bewerbung genannten Maßnahmen und Aktionen verwendet werden.
  • Es werden nur Aktionen unterstützt, die im Zeitraum der EMW (16.-22.9.) durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsinformationen müssen spätestens bis zum 02.September an mobilitaetswende@mail.aachen.de gemeldet werden, um die Veranstaltung ins Programm zu übernehmen.
  • Die Antragstellenden stellen im Nachgang der Aktion eine Abrechnung an die Stadt Aachen.
  • Die Fördersumme darf die Aufwendungen nicht übersteigen.
  • Die Antragstellenden stellen der Stadt Aachen Bild- und Videomaterial zur rechtefreien

Verwendung zur Verfügung und erklären sich bereit, einen Fragebogen zur Evaluation der Aktion auszufüllen.

Veranstaltungstermin
Dienstag 23.07.2024 08:00 Uhr bis Sonntag 22.09.2024 09:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Online
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
23.07.2024 - 13.09.2024

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 23.07.2024 bis zum 13.09.2024 online gebucht werden.

Kontaktperson

Maike Klein

Stadt Aachen

Fachbereich 68 - Mobilität und Verkehr

Teilnahmebedingungen

1 Veranstalter
(1) Organisator der Europäischen Mobilitätswoche (im Folgenden EMW) in Aachen ist die Stadt Aachen.

(2) Im Rahmen der EMW können Initiativen, Vereine und Einzelpersonen eine Aktion anmelden. Für die angemeldete Aktionen tritt jeweils die anmeldende Organisation als Veranstalter auf.

(3) alle hier getroffenen Aussagen, beziehen sich auf die oben genannte Anmeldung einer Aktion für die EMW.

2 Anmeldung einer Aktion

(1) Die Anmeldung einer Aktion für das Programm der EMW erfolgt über die Plattform Beteiligung NRW. Für die Anmeldung ist die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars notwendig.

(4) Die hier angemeldete Aktion, muss mit dem Ziel der EMW – der Förderung nachhaltiger Mobilität – im Zusammenhang stehen. Alle Anforderungen werden im Teilnahmeformular abgefragt. Außerdem muss im Rahmen der Veranstaltung der allgemeine rechtliche Rahmen gewahrt bleiben.

(5) Die hier angemeldete Aktion, muss im Zeitraum der EMW (16.-22.9.) im Stadtgebiet der Stadt Aachen durchgeführt werden.

(6) Alle Veranstaltungsinformationen müssen mit der Anmeldung, aber spätestens bis zum 02. September über die Plattform Beteiligung NRW an mobilitaetswende@mail.aachen.de gemeldet werden, um die Veranstaltung ins Programm zu übernehmen.

2 Zweck der Anmeldung

(1) Zweck der Anmeldung auf der Plattform Beteiligung NRW ist die Aufnahme in das EMW Programm der Stadt Aachen. Zusätzlich kann mit der Anmeldung ein Zuschuß beantragt werden. Eine Anmeldung ohne Zuschuß kann auch direkt über mobilitaetswende@mail.aachen.de erfolgen.

(2) Die Anmeldung über das Portal ersetzt nicht die etwaig notwendige Anmeldung einer Veranstaltung im rechtlichen Sinne.

(3) die Notwendigkeit einer Anmeldung im rechtlichen Sinne, ist durch den Veranstalter selbstständig zu prüfen.

3 Förderung einer Aktion
(1) Für die hier angemeldete Aktion, kann durch Angabe der benötigten Fördersumme an der entsprechenden Stelle im Antragsformular eine Förderung beantragt werden.

 (2) Eine Förderung ist in drei Stufen möglich (200€, 500€, 1000€) Die gesamtheitlich zur Verfügung stehende Summe der Fördergelder beträgt 10.000€.

(3) Die beantragte Fördersumme darf die Aufwendungen nicht übersteigen. Die Antragstellenden müssen im Nachgang der Aktion eine Abrechnung an die Stadt Aachen stellen.

(4) Die Antragstellenden verpflichteten sich, bei einer erfolgreichen Bewerbung samt Förderung, die aufgeführten Aktionen durchzuführen.

(5) Die gewährten Gelder dürfen ausschließlich für die im Rahmen der Bewerbung genannten Maßnahmen und Aktionen verwendet werden.

4 Gewährung der Förderung

(1) Aus der Anmeldung allein, lässt sich keine Gewährung der Förderung ableiten.

(2) Bis zum Gesamtfördervolumen von 10.000 € wird eine Förderung dann gewährt, wenn die im Anmeldeprozess abgefragten Angaben beantwortet wurden. Gehen mehr Anträge zur Förderung ein, als Fördergelder zur Verfügung stehen, wird die Förderung entsprechend der Reihenfolge der Eingänge gewährt. 

(3) Über die Gewährung der Förderung werden die Antragstellenden, innerhalb einer Woche nach Eingang der Anmeldung, aber spätestens bis zu 27. August per Mail informiert.

5 Öffentlichkeitsarbeit

(1) Die Stadt Aachen übernimmt die zentrale Bewerbung der Aktionswoche und veröffentlicht die Aktionen in einem Veranstaltungskalender.

(2) Die Antragstellenden, nehmen zu Kenntnis, dass die Stadt Aachen darüber hinaus keine Bewerbung einzelner Aktionen vornimmt. Es wird empfohlen zusätzlich eigene Werbung für die angemeldete Aktion zu machen.

(5) Die Veranstalter der Aktion stellen der Stadt Aachen Bild- und Videomaterial zur rechtefreien Verwendung zur Verfügung und erklären sich bereit, im Nachgang einen Fragebogen zur Evaluation der Aktion auszufüllen.

6 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung

7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:

Zur Teilnahme an der Vergabe von Zuschüssen für eine Aktion in der Europäischen Mobilitätswoche der Stadt Aachen ist es unerlässlich, personenbezogene Daten zu erheben.

Zur Organisation der Anträge, zur Benachrichtigung über die Gewährung eines Zuschusses und zur Veröffentlichung der Veranstaltung im Rahmen des Veranstaltungsprogramms werden Kontaktdaten der sich beteiligenden Personen benötigt. Mit der Teilnahme an dieser Aktion erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten durch die Verantwortliche und im Hinblick auf den Zweck der Programmveröffentlichung auch durch dritte. Da uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig ist, stellen wir sicher, dass alle europäischen und nationalen Regeln zum Datenschutz von allen an der Verarbeitung beteiligten eingehalten werden.     

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadt Aachen - Die Oberbürgermeisterin

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur

Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität

Team #AachenMooVe!

Adresse: Lagerhausstraße 20

52058 Aachen

Tel.: 0241 – 432 61351

E-Mail: mobilitaetswende@mail.aachen.de

Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Aachen

Tel.: 0241-432 1470

E-Mail:  datenschutz@mail.aachen.de

Datenkategorien und Zweck der Verarbeitung:

Verarbeitung ist gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO u.a. das Erheben, Speichern, Übermitteln und Nutzen der personenbezogenen Daten zur Erledigung des beschriebenen Vorgangs und zur Erfüllung des damit einhergehenden Zwecks. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen zu einer natürlichen Person, die eine Identifizierung dieser Person direkt oder indirekt ermöglichen.

Die von Ihnen erhobenen Daten sind folgenden Datenkategorien zuzuordnen:

Kommunikationsdaten: Name einer Organisation, Vor- und Zunahme einer Ansprechperson, Mail-Adresse, Telefonnummer

Ohne Angabe dieser Daten ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Mit der Übermittlung Ihrer Daten erteilen Sie die Einwilligung gem. Art. 6 (1) lit. a) DS-GVO, diese Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten zu dürfen.

Benachrichtigung über die Gewährung eines Zuschusses

Nutzung der Daten zur weiteren Organisation der Europäischen Mobilitätswoche und zur Abrechnung der Zuschüsse

Bewerbung der Aktion in den Medien

Weitere Information über jährliche Aktionen der EMW

Mögliche Empfänger der Daten sind:

Zur digitalen Bereitstellung der Teilnahmeanträge verwenden wir die Plattform Beteiligung NRW. Ihre Daten werden über das Beteiligungsformular an ein Rechenzentrum in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen. Zur Nutzung der Beteiligungsplattform hat die Stadt Aachen mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO geschlossen. Hierdurch wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften gewährleistet.

Ihre Daten werden auch an Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung Aachen weitergegeben, die notwendigerweise zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks an der Verarbeitung der Daten zu beteiligen sind.

Zur Bewerbung ihrer Aktion werden Ansprechperson, Mailadresse evtl. Telefonnummer und die Veranstaltungsinformationen auf den Webseiten der Stadt Aachen und an lokale Veranstaltungskalender (Aachen Tourist Service, King Kalli, Klenkes, Medienhaus, Bad Aachen etc.) veröffentlicht.

Dauer der Datenspeicherung:

Ihre vollständigen Daten werden bis zum Ende der Europäischen Mobilitätswoche gespeichert. Die Kontaktdaten der Ansprechperson verbleiben für die Bereitstellung weiterer Informationen im Kontext der Europäischen Mobilitätswoche im Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur, Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität, Team #AachenMooVe! 

Rechte der Betroffenen:

Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO  weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von dem Verantwortlichen anzufordern, sofern Ihre Daten dort digital gespeichert werden. Sie können gem. der Artt. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und gegen die Verwendung Ihrer Daten bei Direktwerbung Widerspruch einlegen. Das Einfordern dieser Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln.

Sie können sich zu Fragen des Datenschutzes auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Schließlich möchten wir Sie auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO hinweisen.

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211-38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand: Juni 2023

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