Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ahlen Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligungen der Stadt Ahlen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.09.2023 bis 31.12.2033
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Planzeichnung

Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln ist das Baugesetzbuch (BauGB). Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Bauleitplanung ein. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Planwerken unterschiedlicher Detaillierung und Verbindlichkeit: dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und dem Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).

In beiden Fällen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit formeller Bestandteil des Verfahrens. Dies gilt nicht nur für die Aufstellung, sondern gleichermaßen für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Über alle relevanten Planungsschritte berät und entscheidet der Rat der Stadt Ahlen.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Stadt Ahlen

Kontaktperson

Fachbereich 6 Stadtentwicklung und Bauen

Südstraße 41, 59227 Ahlen

stadtplanung@stadt.ahlen.de

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