Verfahren Stadt Ahlen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Ahlen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 15.08.2024
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Ahlen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Ahlen ist zur Lärmkartierung an den folgenden Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3. Mio Kfz pro Jahr verpflichtet:

  • B58 (Drensteinfurter Str./Kapellenstraße/Konrad-Adenauer-Ring/Beckumer Str.),
  • L547 (Dolberger Str./Zeppelinstr./Emanuel-von Kettler-Str./Feldstr.),
  • L811 (Kapellenstr./Hammer Str.), 
  • L507 (Heessener Str.) und
  • L822 (Uentroper Str.

Zusätzlich und auf freiwilliger Basis wurden weitere Straßenzüge mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen kartiert, um die Lärmbeeinträchtigung bewerten zu können. 

Die Beteiligung erfolgt in in der Regel in zwei Phasen. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten. Neben den aktuellen Lärmkarten konnte auch die Evaluierung des Plans der 3. Runde eingesehen werden.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] und durch ein Planungsbüro erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Anmerkungen, Kommentaren und Meldungen aus der ersten Phase der Beteiligung wurde der Entwurf des vierten Lärmaktionsplans ausgearbeitet. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, da wir die Stellungnahmen anonym entgegennehmen.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person beteiligen. Die Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen werden separat durch ein entsprechendes Anschreiben an der Lärmaktionsplanung beteiligt.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Stadt Ahlen sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Der Lärmaktionsplan wird nach Überarbeitung in den poltischen Gremien vorgestellt und soll vom Rat der Stadt Ahlen beschlossen werden und wird anschließend auf der Internetseite der Stadt Ahlen veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Kontaktdaten der Ansprechperson

Telefon: 02382/59340 oder 02382/59528
E-Mail: stadtplanung@stadt.ahlen.de

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

Gegenstände

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  • Lärmaktionsplan der Stadt Ahlen - 4. Runde (2024)
  • Lärmkarte
  • Kartenband

Informationen

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