Kontakt
Sinan Öztürk
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Stadt Ahlen Der Bürgermeister
Fachbereich 5.2 Jugendförderung
Westenmauer 10, 59227 Ahlen
Tel.: 02382/7819362
Fax: 02382/59-730
E-Mail: oeztuerks@stadt.ahlen.de
Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass die von meinem Kind entstandenen Bild- und Videoaufzeichnungen für Veröffentlichungen (Internetseite der Stadt Ahlen, Homepage der Mammutspiele, Mammutzeitung) genutzt werden können.
- Besteht ein Anspruch auf Teilnahme an den Mammutspielen?
- Nein, es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den Mammutspielen, unabhängig davon, ob man berufstätig ist oder nicht
- Die Mammutspiele sind keine klassische Ferienbetreuung, sondern ein freiwilliges offenes Ferienangebot
- Warum werden berufstätige Eltern bei dem Anmeldeverfahren nicht gesondert berücksichtigt?
- Weil jedes Kind das gleiche Recht hat an den Mammutspielen teilzunehmen, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht
- Kann ein Kind angemeldet werden, das nicht aus Ahlen kommt oder dessen Eltern nicht in Ahlen wohnen?
- Unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Verwandten ist es entscheidend: Das angemeldete Kind muss in Ahlen zur Schule gehen
- Um den Schulbesuch in Ahlen sicherzustellen, erfolgt ein Abgleich mit dem Bürgerservice
- Gibt es eine Altersbeschränkung der teilnehmenden Kinder?
- Ja, die Kinder müssen das 1. Schuljahr absolviert/durchlaufen haben und dürfen nicht älter als 12 Jahre alt sein
FAQ zur digitalen Anmeldung
1. Können nur die Erziehungsberechtigten ein Kind anmelden oder können auch andere Personen ein Kind anmelden?
- Eltern, Großeltern, Vormünder etc. können die Anmeldung vornehmen: Wichtig: Anmeldeberechtigt sind Kinder, die in Ahlen zur Schule gehen
2. Muss ich jedes Kind einzeln anmelden (z.B. Geschwister)?
- Ja, jedes Kind muss einzeln angemeldet werden - auf der Startseite gibt es ein zusätzliches Feld für Geschwisterkinder. Dort kann mit dem Namen des Geschwisterkindes auf die Geschwisterkinder verwiesen werden.
3. Werden Geschwisterkinder bei der Verlosung berücksichtigt?
- Ja, Geschwisterkinder werden bei der Auslosung berücksichtigt, d.h. wenn ein Kind einer Familie eine Teilnahmeberechtigung erhält, erhält auch das Geschwisterkind eine Teilnahmeberechtigung
4. Wie verläuft das Anmeldeverfahren?
- Das Anmeldeverfahren ist mehrstufig. Nach der Registrierung im Portal erhalten die Eltern eine E-Mail, die sie für den Anmeldeprozess freischaltet. Dies ist jedoch noch keine Zusage!
- Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die 600 Kinder durch einen technischen Zufallsgenerator ermittelt
- Anschließend erhalten die ermittelten Teilnehmenden eine weitere E-Mail mit der Aufforderung zur Zahlung der Gebühr, entweder per Überweisung oder bar bei der Abholung.
5. Gibt es eine Warteliste?
- Ja, es gibt eine Warteliste, von der Kinder nachrücken können im Falle einer Nichtzahlung oder Abmeldung aus sonstigen Gründen.
6. Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
- Das Portal Beteiligung NRW löscht alle Daten automatisch nach einem Jahr
7. Kann ich mich mit der Münsterlandkarte anmelden?
- Ja, eine Anmeldung mit der Münsterlandkarte ist möglich.
8. Ich habe keine Möglichkeit, mich über ein digitales Endgerät anzumelden. Kann ich mich trotzdem anmelden?
- Ja, unsere Kolleg*innen in den Jugendhäusern (JuK-Haus, JZ-Ost, Jugendecke Nord) helfen dabei, eine Anmeldung durchzuführen
Datenschutzerklärung
Mit der Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten des Kindes von Fachbereich Jugend, Soziales und Integration der Stadt Ahlen zur Vorbereitung und Durchführung der Mammutspiele 2026 verarbeitet werden. Eine Löschung der Daten erfolgt, sobald und soweit sie für die Zwecke, zu denen sie gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meines Kindes unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass Ihr Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung richten Sie bitte an die
Stadtverwaltung Ahlen. Fachbereich Jugend, Soziales und Integration, Westenmauer 10, 59227 Ahlen.
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den unten genannten Verantwortlichen. Gemäß Art. 77 DSGVO können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211/38424-0, E-Mail poststelle@ldi.nrw.de, Internet www.ldi.nrw.de.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
Carsten Rheker
-Datenschutzbeauftragter-
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Tel: 02382/59255
Mail: datenschutz@stadt.ahlen.de
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Stadt Ahlen
Fachbereich Jugend, Soziales und Integration Herr Öztürk
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Tel: 02382/59-730
E-Mail: oeztuerks@stadt.ahlen.de