Durch den Bebauungsplan soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten in Gebäuden festgesetzt werden. Die weitere Zulässigkeit von baulichen Anlagen richtet sich weiterhin nach dem bisherigen Planungsrecht - nach § 34 Baugesetzbuch unter Beachtung der Baumschutzsatzung der Stadt Bielefeld. Auf diese Weise wird in einem bereits erschlossenen und bebauten Gebiet eine geordnete und verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt.
Die Planung wird am Dienstag, 20. Februar 2024, um 18 Uhr im Forum des Schulzentrums Senne öffentlich vorgestellt. Interessierte haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zu der Planung zu äußern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Verfahren und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme finden Sie hier.
Der Aufstellungsbeschluss bzw. der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist hier im Ratsinformationssystem einsehbar.
Bauberatung E-Mail: bauberatung@bielefeld.de Telefon: 0521 515600